Sie möchten verkaufen? Sprechen Sie mit Ihrem regionalen Immobilienexperten darüber

Grundstückgewinnsteuer Nidwalden

ImmoXperts Schweiz

ImmoXperts Schweiz

Ihre regionalen Immobilienexperten

Alles was Sie über das Thema "Grundstückgewinnsteuer Nidwalden" wissen sollten

Jeder, welcher eine Liegenschaft oder ein Grundstück verkaufen möchte, kommt nicht umhin, eine Grundstückgewinnsteuer zu zahlen. Die steuerliche Behandlung erfolgt im Bund und in den Kantonen unterschiedlich. Angewandt werden können hierbei das monistische System oder das dualistische System.
Bei der Veräußerung von Liegenschaften und Grundstücken im Kanton Nidwalden zahlen natürliche und juristische Personen auf den erzielten Gewinn die Grundstückgewinnsteuer Nidwalden. Hierbei kommt das monistische System zum Einsatz.

Monistisches System
Laut dem monistischen System ist die Grundstückgewinnsteuer Nidwalden eine Sondersteuer. Erhoben wird sie sowohl auf Gewinne bei natürlichen als auch bei juristischen Personen. Erzielt ein Steuerpflichtiger durch die Veräußerung eines Grundstücks einen Gewinn, welcher mit seinen anderen Einkünften von der Einkommenssteuer erfasst wird, so kommt auf den Steuerpflichtigen aufgrund der Progressivität für den jeweiligen Steuerzeitraum eine erhöhte Steuerlast zu. Die Progressivitätswirkung wird durch die Besteuerung der Grundstückgewinne verhindert. Die Grundstückgewinnsteuer Nidwalden wird ohne Berücksichtigung der übrigen subjektiven Verhältnisse des Steuerpflichtigen erhoben. Ihr einziger Gegenstand sind die Grundstücksgewinne. Bei der Grundstückgewinnsteuer Nidwalden handelt es sich zudem um eine exklusive Steuer. Dies besagt, das die Gewinne ausschließlich durch die Grundstückgewinnsteuer Nidwalden erfasst wird und keiner weiteren Belastung unterliegen. So werden sie von der kantonalen Einkommens- und Gewinnsteuer ausgenommen.

Grundstückgewinn
Der Grundstückgewinn ist ein Steuerobjekt. Mit der Grundstückgewinnsteuer Nidwalden wird der Gewinn versteuert, welcher bei der Handänderung des Grundstücks erzielt wird. Somit ist der Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer nicht die periodische Wertsteigerung sondern die Wertsteigerung, welche zum Zeitpunkt der Veräußerung zutage tritt. Der Grundstückgewinn ergibt sich aus der Differenz des Anlagewertes und dem Verkaufserlös. Welche Grundstücke der Besteuerung unterliegen, ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgeschrieben. Hierzu gehören Liegenschaften, welche nach der Grundbuchverordnung präzisiert sind. Hierbei handelt es sich um begrenzte Bodenflächen mit ihren fest verbundenen Bauten und Pflanzen. Zu den Grundstücken zählen zudem im Grundbuch aufgenommene selbstständige und dauernde Rechte, Bergwerke sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken.

Grundstücksgewinnsteuer
Der Gewinn, nach welcher die Grundstückgewinnsteuer Nidwalden erhoben wird, errechnet sich aus dem Saldo zwischen der gesamten Verkaufseinnahme und den Anlagekosten. Bei den Anlagekosten handelt es sich um den ursprünglichen Erwerbspreis sowie aller getätigter wertfördernder Geldanlagen. Zu den Anlagekosten gehören jedoch auch alle mit der Veräußerung verbundenen Aufwendungen wie Notariats- und Grundbuchgebühren, Vermittlungskosten, Bewilligungsgebühren, Anwaltskosten sowie andere, mit der Veräußerung in Zusammenhang stehende Kosten. Dahingehend wird ein Teil des Gewinns bei Verkäufen aus dem Geschäftsvermögen bei der ordentlichen Einkommens- und Gewinnsteuer festgelegt. So unterliegt nur der Wertzuwachs der Grundstückgewinnsteuer Nidwalden. Einbußen aus Veräußerungen können mit Grundstückgewinnen verrechnet werden. Diese müssen jedoch im gleichen Jahr liegen. Eine Gleichstellung ist zudem mit anderen Verlusten aus dem Geschäft möglich. Ordentliche Geschäftsverluste wie auch Verlustvorträge können ebenfalls mit den Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen saldiert werden.
Dennoch werden gewerbsmäßig erzielte Gewinne oftmals auch der ordentlichen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer unterstellt. Meist geschieht dies bei Immobilienhändlern. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die gewerbsmäßig erzielten Gewinne den Einkommenssteuerwert übersteigen.

Steueraufschub
Für die Grundstückgewinnsteuer Nidwalden kann die Steuerpflicht auch aufgehoben werden. Festgelegt ist dies in Art. 12 Abs.3 StHG. Zu den Fällen, in denen ein Steueraufschub der Grundstückgewinnsteuer Nidwalden zulässig ist gehören Übertragungen des Eigentums bei Erbgängen, bei Erbvorbezügen, bei Ersatzbeschaffungen wie auch bei eherechtlichen und erbrechtlichen Ansprüchen.

Grundstückgewinnsteuer Nidwalden

Neuste Beiträge

Newsletter

Finden Sie Ihren regionalen Immobilienexperten

Gerne stehen Ihnen unsere regionalen Immobilienexperten mit Rat & Tat zur Seite

Die letzten Beiträge

Wissenswertes aus dem ImmoXperts Ratgeber

Compare listings

Compare

Kostenlose & unverbindliche Beratung mit Ihrem regionalen ImmoXperts Immobilienexperten

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage