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Grundstückgewinnsteuer Genf

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Alles was Sie über das Thema "Grundstückgewinnsteuer Genf" wissen sollten

Da in der Schweiz jeder Kanton einem eigenen Steuergesetz unterliegt, ist es sinnvoll, sich genauer zur Thematik Grundstückgewinnsteuer Genf zu informieren. So profitieren Haus- und Grundstücksverkäufer ab einem bestimmten Zeitraum von Steuerfreiheit. Ebenso unterliegen Immobiliengesellschaften im Kanton Genf einer speziellen Steuerregelung.

Grundstückgewinnsteuer Genf – der zu besteuernde Reingewinn

Wenn Sie damit spekulieren Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie in der Schweiz gewinnbringend zu verkaufen tun Sie gut daran, sich mit der Grundstückgewinnsteuer Genf näher vertraut zu machen. Prinzipiell gilt für Firmen als auch Privatpersonen, dass der Reingewinn beim Verkauf einer Liegenschaft zu versteuern ist. Haben Sie beispielsweise ein Stück Land für 70.000 Franken gekauft und zu einem späteren Zeitpunkt für 87.000 Franken verkauft, wird die Differenz von 17.000 Franken besteuert. Diese Besteuerung betrifft nicht nur Ihr Grundstück oder Ihr Haus, sondern auch Quellenrechte, Miteigentumsanteile oder Bergwerke.

Mit eingerechnet werden auch Rennovationen oder Umbaumaßnahmen. Wenn Sie eine Immobilie für 70.000 Schweizer Franken gekauft und für 10.000 Schweizer Franken renoviert haben, können diese Anlagekosten vom Verkaufspreis abgezogen werden. Nach Abzug der wertsteigernden Aufwendungen wären, um beim vorangegangenen Beispiel zu bleiben, hätten Sie nur 7.000 Schweizer Franken zu besteuern.

Beispiel Grundstückgewinnsteuer Genf: Verkaufspreis: 87.000 – 10.000 Anlagekosten = 77.000 – Ankaufspreis: 70.000 = 7.000 Schweizer Franken, die zu versteuern sind.

Wichtig bei der Verrechnung Ihrer Anlagekosten ist, dass Sie die Belege von getätigten Umbau- und Renovierungsmaßnahmen aufheben.

Nach 25 Jahren steuerfrei im Kanton Genf

Der Steuersatz der Grundstückgewinnsteuer Genf variiert je nach Kanton und wie lange Sie ein Grundstück besitzen. Dabei wird von sogenannten Haltezeitabzügen gesprochen. Verkaufen Sie Ihre Liegenschaft im Kanton Genf innerhalb von zwei Jahren, wird die Differenz von Kauf- und Verkaufspreis mit 50 Prozent besteuert. So müssen Sie bei einem Reingewinn von 7.000 Schweizer Franken 3.500 Schweizer Franken an den Kanton Genf abgeben. Der Prozentsatz reduziert sich auf bis zu 10 Prozent bei einer Besitzdauer von bis zu 25 Jahren. Im Gegensatz zu vielen anderen Schweizer Kantonen verzichtet der Kanton Genf ab einem bestimmten Zeitraum gänzlich auf die Erhebung einer Liegenschaftsgewinnsteuer. Die Steuerfreiheit tritt dann in Kraft, wenn Sie sich länger als 25 Jahre im Besitz eines Grundstücks oder einer Immobilie befinden.

Eine Aufschiebung der Grundstückgewinnsteuer Genf

Unter bestimmten Umständen wird Ihnen eine Aufschiebung der Steuerpflicht gewährt. So zum Beispiel wenn Sie Ihre Eigentumswohnung an Ihr Kind verkaufen. Allerdings muss Ihr Sohn oder Ihre Tochter bei einem Wiederverkauf die Liegenschaftsgewinnsteuer bezahlen. Problematisch kann die Situation werden, wenn Sie aus gutem Willen die Liegenschaft besonders günstig an Ihre Kinder verkaufen. Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis steigt, was zu einer hohen Steuerbelastung führt. Zu den weiteren Möglichkeiten für einen Aufschub zählt eine Scheidung von Ihrem Ehepartner oder eine Ersatzbeschaffung. Etwa wenn Sie den Verkaufserlös in eine neue Immobilie investieren.

Grundstückgewinnsteuer Genf – worauf Sie achten sollten

Die Liegenschaftsgewinnsteuer wird nach der Handänderung beziehungsweise nach dem Grundbucheintrag erhoben. Als Käufer sollten Sie daher immer darauf achten, dass der Verkäufer seiner Steuerpflicht nachgekommen ist. Wurde die Steuerlast nicht beglichen, hat die Steuerbehörde des Kanton Genf das Recht, die Steuerschuld beim neuen Besitzer einzufordern.

Liegenschaftsgewinnsteuer bei Immobiliengesellschaften

Eine Besonderheit der Grundstückgewinnsteuer Genf die es zu beachten gilt ist, dass im Gegensatz zu anderen Kantonen mit dualistischem System auf Immobiliengesellschaften eine Liegenschaftsgewinnsteuer erhoben wird. Das bedeutet, dass Grundstücksgewinne auf die Einkommensteuer oder Gewinnsteuer angerechnet werden. Wurde ein zu hoher Betrag an den Fiskus entrichtet, wird dieser der Firma zurückerstattet.

Grundstückgewinnsteuer Genf

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