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Grundstückgewinnsteuer Jura

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Alles was Sie über das Thema "Grundstückgewinnsteuer Jura" wissen sollten

Mit der Grundstückgewinnsteuer Jura befassen sich viele erst nach dem Verkauf eines Hauses oder eines Grundstücks. Dann ist es meist zu spät, um Steuern zu sparen. Sich im Vorfeld näher über Steuersätze und besondere Regelungen zu informieren lohnt sich.

Grundstückgewinnsteuer Jura -Besteuerung nach dem monistischen System

Wie in allen anderen Schweizer Kantonen ist im Kanton Jura die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufserlös zu besteuern. Jedoch kommt im Vergleich zum Kanton Genf oder Thurgau in Jura das monistische System zur Anwendung. Das bedeutet, dass die üblicherweise steuerbefreiten juristischen Personen beziehungsweise geschäftlichen Kapitalgewinne der Liegenschaftsgewinnsteuer unterliegen. Allerdings werden die von gewerbsmässigen Immobilienhändlern erwirtschafteten Gewinne dem steuerbaren Einkommen zugerechnet.

Versteuerung des Reingewinns

Haben Sie Ihre Liegenschaft für 90.000 Schweizer Franken gekauft und für 112.000 Schweizer Franken verkauft müssen Sie einen Betrag von 22.000 Schweizer Franken versteuern. Für eine geringere Steuerlast vom Verkaufserlös können Sie wertsteigernde Aufwendungen abziehen. Etwa wenn Sie die Sanierung von Elektroinstallationen oder Ihrer Heizungsanlage vornehmen. Voraussetzung ist, dass Sie sich im Besitz der Belege mit den Kosten, welche in Ihr Haus oder in Ihre Eigentumswohnung investiert wurden, befinden. Um das vorherige Beispiel mit Renovierungskosten von 15.000 Schweizer Franken aufzugreifen, wären lediglich 7.000 Schweizer Franken zu besteuern.

Beispiel: 112.000 (Verkaufspreis) – 15.000 für die Renovierung = 97.000 – 90.000 (Kaufpreis) = 7.000 Schweizer Franken.

Grundstückgewinnsteuer Jura mit progressiven Steuersatz

Bei der Höhe des Steuersatzes hat sich der Kanton Jura für einen progressiven Steuertarif entschieden. Ihre Gewinne von weniger als 4.000 Schweizer Franken sind steuerfrei. Gewinne bis zu 50.000 Schweizer Franken werden mit bis zu 3,5% besteuert. Der maximale Besteuerungssatz liegt bei 6%, der bei Reingewinnen von über 200.100 Schweizer Franken berechnet wird.

Haltezeitabzüge und Haltezeitzuschläge

Befinden Sie sich länger als fünf Jahre im Besitz einer Liegenschaft, erhalten Sie eine Steuerermäßigung. Die Haltezeitabzüge der Grundstückgewinnsteuer Jura können Ihnen bis maximal 30 Prozent der Steuerlast ersparen. Umgekehrt werden bei einer kurzen Besitzdauer von Liegenschaften Haltezeitzuschläge berechnet. Verkaufen Sie Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie innerhalb von zwei Jahren, beträgt der Haltezeitzuschlag 50%. Zwischen zwei und fünf Jahren 25%.

Wann ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer Jura geltend gemacht werden kann

Unter bestimmten Bedingungen ist der Verkauf einer Liegenschaft ohne Grundstückgewinnsteuer möglich. Doch aufgeschoben bedeutet nicht aufgehoben. Am häufigsten wird ein Steueraufschub bei Erbfällen in Anspruch genommen. In diesem Fall wird die Grundstückgewinnsteuer Jura bei der Übertragung des Hauses oder eines Grundstücks an Ihren Sohn, Ihre Tochter oder anderen Erbberechtigten nicht sofort fällig. Erst wenn die Liegenschaft vom Erben veräußert wird, ist die Liegenschaftsgewinnsteuer zu bezahlen. Die Besitzdauer des Hauses kann von Ihnen auf Ihre Kinder übertragen werden. Der Steueraufschub kann auch bei einer ehelichen Gütertrennung beantragt werden, wobei beide Eheleute zustimmen müssen. Ebenso bei der Ersatzbeschaffung eines Eigenheims oder von betriebsnotwendigem Anlagevermögen wird Ihnen ein Aufschub der Steuerpflicht gewährt.

Die Gefahren des Steuerpfandrechts

Wie Verkäufer sind zum Teil auch Hauskäufer schlecht informiert. Das betrifft im Speziellen, welche Lasten auf dem Grundstück eingetragen sind. So wird die Grundstückgewinnsteuer Jura erst einige Zeit nach der Handänderung beziehungsweise dem Eintrag im Grundbuch fällig. Kann der Verkäufer die Liegenschaftsgewinnsteuer nicht aufbringen, lastet ein Steuerpfandrecht auf dem Grundstück, das Sie als Käufer zu bezahlen haben. Eine Möglichkeit Grundstückgewinnsteuer-Schulden zu entgehen ist, einen Teil des Erlöses der Immobilie durch einen Notar einzubehalten.

Grundstückgewinnsteuer Jura

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