Sie möchten verkaufen? Sprechen Sie mit Ihrem regionalen Immobilienexperten darüber

Grundstückgewinnsteuer Obwalden

ImmoXperts Schweiz

ImmoXperts Schweiz

Ihre regionalen Immobilienexperten

Alles was Sie über das Thema "Grundstückgewinnsteuer Obwalden" wissen sollten

Für alle, die Grundeigentum in der Schweiz besitzen und dieses verkaufen möchte, fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird erhoben für alle natürlichen und juristischen Personen, welche laut Grundbuch Eigentümer oder Nutzniesser des jeweiligen Grundeigentums sind. Bei der Grundstückgewinnsteuer handelt es sich um eine kantonale und kommunale Sondersteuer. Sie kann durch zwei Systeme zur Anwendung kommen. Im Kanton Obwalden kommt das dualistische System zur Anwendung. Der Steuersatz der einfachen Grundstückgewinnsteuer Obwalden liegt bei 1,8 Prozent des Gewinns.

Steuerbegründung
Alle Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und Anteilen dieser unterliegen der Grundstückgewinnsteuer Obwalden. Erfasst werden Gewinne von Grundstücken aus geschäftlichen Vermögen bei natürlichen Personen mit der Einkommenssteuer während Gewinne aus Veräußerungen von Grundstücken bei juristischen Personen mit der Gewinnsteuer erfasst werden. Lediglich Gewinne aus Veräußerungen von Grundeigentum aus privatem Vermögen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer Obwalden. Die Grundstückgewinnsteuer Obwalden wird hierbei durch den Ort erhoben, in welcher das Grundstück liegt.
Die Grundstückgewinnsteuer Obwalden ist hierbei eine Staatssteuer. Die Gemeinden des Kanton Obwalden haben keine Befugnis zur Erhebung der Gewinnsteuer sondern der Kanton Obwalden erhebt diese nach Massgabe des Steuerfusses und der Einwohner- und Kirchengemeinde. Nach Erhebung der Grundstückgewinnsteuer Obwalden wird diese zwischen dem Kanton und der jeweiligen Gemeinde, in welcher das Grundeigentum liegt, aufgeteilt.

Allgemeines
Zum Gewinn für die Grundstückgewinnsteuer Obwalden zählen alle Leistungen des Verkaufes ohne Anrechnung für Kosten durch Nutznießung oder Wohnrecht. Die Sachleistungen werden dem Verkehrswert angerechnet. Wiederkehrende Leistungen werden dem Barwert angerechnet. Bei Grundeigentum, welches aus Privatvermögen in ein Geschäftsvermögen veräußert werden, gilt als Gewinn der Wert, zu welchem das Grundeigentum im Geschäftsvermögen aktiviert wurde. Zur Zahlung der Grundstückgewinnsteuer Obwalden ist immer der Verkäufer des Grundeigentums verpflichtet. Diese Zahlung kann jedoch der Käufer dem Verkäufer auch ersetzen. In diesem Fall zählen, die vom Käufer ersetzten Kosten für die Grundstückgewinnsteuer Obwalden, ebenfalls zum Gewinn und werden bei der Berechnung mit berücksichtigt. Zur Sicherstellung der Zahlung der Grundstückgewinnsteuer Obwalden erhält das Gemeinwesen ein Pfandrecht auf das Grundeigentum. Bei Nichtzahlung der Grundstückgewinnsteuer kann das Gemeinwesen somit die Verwertung des Grundstücks verlangen.

Merkmale
Der Gewinn der Grundstückgewinnsteuer Obwalden wird aus der Differenz des Verkaufserlös und der Anlagekosten errechnet. Zu den Anlagekosten zählen der Erwerbspreis mit wertvermehrenden anrechenbaren Aufwendungen. Zu den anrechenbaren Aufwendungen gehören unter anderem Kosten für Bauten, Umbauten Erschliessungen oder andere Besitzverbesserungen. Hiervon abgezogen werden Versicherungsleistungen und Beiträge an Bund, Kanton oder Gemeinde. Als anrechenbare Aufwendungen zählen auch Grundeigentumsbeiträge sowie Aufwendungen, welche mit dem Erwerb sowie mit der Veräußerung in Verbindung stehen. Der Gewinn aus der Veräußerung von Grundeigentum dient als Grundlage für die Grundstückgewinnsteuer Obwalden. Deshalb handelt es sich bei der Grundstückgewinnsteuer Obwalden um eine direkte Steuer. Gleichzeitig ist die Grundstückgewinnsteuer Obwalden aber auch eine Objektsteuer. Diese wird unabhängig vom übrigen Einkommen erhoben.

Besonderheiten
Die Besonderheiten der Grundstückgewinnsteuer liegen darin, das es keine Ermäßigung bei einer langen Besitzdauer gibt. Zudem gehört zu den Besonderheiten der Grundstückgewinnsteuer Obwalden ein Zuschlag der Steuer bei kurzer Besitzdauer. Sie beträgt bei weniger als 1 Jahr 30 Prozent, bei weniger als 2 Jahren ein Zuschlag von 1/5 und bei weniger als 3 Jahren ein Zuschlag von 1/10. Bei der Veräußerung von Grundstücken, welche land- oder forstwirtschaftlich, wird im Geschäftsvermögen der Gewinn mit der Grundstückgewinnsteuer Obwalden erhoben. Wiedereingebrachte Abschreibungen dagegen werden mit der Einkommenssteuer erhoben.

Grundstückgewinnsteuer Obwalden

Neuste Beiträge

Newsletter

Finden Sie Ihren regionalen Immobilienexperten

Gerne stehen Ihnen unsere regionalen Immobilienexperten mit Rat & Tat zur Seite

Die letzten Beiträge

Wissenswertes aus dem ImmoXperts Ratgeber

Compare listings

Compare

Kostenlose & unverbindliche Beratung mit Ihrem regionalen ImmoXperts Immobilienexperten

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage