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Grundstückgewinnsteuer Thurgau

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Alles was Sie über das Thema "Grundstückgewinnsteuer Thurgau" wissen sollten

Wie in allen anderen Kantonen ist die Grundstückgewinnsteuer Thurgau eine Sondersteuer. Auch als Liegenschaftsgewinnsteuer bezeichnet wird beim Verkauf einer Liegenschaft oder eines Grundstücks ein bestimmter Anteil des Reingewinns versteuert. Mit Haltezeitabzügen oder Aufschubmöglichkeiten bei einer sogenannten Ersatzbeschaffung sollten Sie einiges beachten.

Grundstückgewinnsteuer Thurgau und worauf Käufer achten sollten

Die Grundstückgewinnsteuer Thurgau wird dann erhoben, wenn eine Immobilie teurer verkauft wird, als sie erworben wurde. Steuerpflichtig sind Sie als Eigentümer beziehungsweise jene Person die Liegenschaften Quellenrechten usw. verkauft. Dementsprechend sollte Sie als Käufer darauf achten, dass ein Anteil des Kaufbetrages durch einen Notar zurückbehalten wird. Denn bei Nichtbezahlung hat der Kanton Thurgau das Recht, Ihre gekaufte Liegenschaft zu veräußern.

Dualistisches System mit Sonderregelungen

Während im Kanton Zürich oder Jura das monistische System angewandt wird, erfolgt die Erhebung in Thurgau seit 2014 nach dem dualistischen System. So wird bei jeder steuerpflichtigen Person eine Liegenschaftssteuer erhoben. Für juristische Personen galt bereits zuvor das dualistische System. Dies betrifft jedoch nicht Veräusserungsgewinne von Grundstücken juristischer Personen. Diese werden nicht wie üblich mit der ordentlichen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer erfasst, sondern unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Steuern erhebt das Steueramt des Kanton Thurgau.

Grundstückgewinnsteuer Thurgau – Steuersatz und Haltezeit

Die Grundstückgewinnsteuer Thurgau beträgt 40 Prozent des erzielten Gewinnes beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes. Abhängig von der Besitzdauer variiert dieser Prozentsatz. Erzielen Sie beispielsweise bei der Veräusserung Ihres Hauses einen Nettogewinn von 100.000 Franken, beträgt die Liegenschaftsgewinnsteuer 40.000 Franken. Befindet sich Ihr Eigenheim zur Zeit des Verkaufs seit 10 Jahren in Ihrem Besitz reduziert sich die Steuerbelastung auf 32 Prozent. Demnach würde die Grundstückgewinnsteuer für Sie nur noch 32.000 Franken betragen. Nach 23 oder mehr Jahren beträgt die Grundstückgewinnsteuer Thurgau nur noch knapp 11 Prozent. Der Haltezeitabzug des Kanton Thurgau gibt Ihnen eine detaillierte Auskunft über die genauen Prozentsätze. Für die Berechnung wird der Grundbucheintrag herangezogen. Mittels Steuerkalkulator auf der öffentlichen Webseite des Kantons Thurgau können Sie eine genaue Berechnung der Liegenschaftssteuer vornehmen.

Hingegen unterliegen schnelle Verkäufe einer höheren Steuerbelastung in Form von Haltezeitzuschlägen. Dies betrifft Sie insbesondere, wenn Sie Immobilien innerhalb weniger Monate bis zu drei Jahre kaufen und verkaufen. Der Kanton Thurgau sieht Steuersätze von bis zu 36 Prozent vor.

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer Thurgau

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Steuerpflicht aufgeschoben werden. Beispielsweise wenn Sie sich von Ihrer Frau oder Ihrem Mann scheiden lassen. Ebenso bei erbrechtlichen Rechtsansprüchen oder bei einer vorherigen Ausbezahlung des Erbes sowie bei Ersatzbeschaffungen. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Renovierungen, Ihre Bau- und Baunebenkosten oder der Kaufpreis Ihrer neuen schlüsselfertigen Immobilie höher ist als Ihr veräußertes Objekt.

Kaufen Sie zum Beispiel ein Haus, welches Sie als Ferienhaus vermieten oder eine Wohnung, die Sie als Zweitwohnung nutzen, werden die Anforderungen für einen Steueraufschub nicht erfüllt. Anders verhält sich die Rechtslage bei der Grundstückgewinnsteuer Thurgau, wenn Sie das gekaufte Objekt nachweislich für Ihre Geschäftstätigkeit nutzen. Im Kanton Thurgau gilt der Steueraufschub nur für den Reingewinn. Der Verkaufserlös, der nicht für die Aufwendung für Bauten, Umbauten oder diverse Modernisierungen genutzt wird, wird verteuert.

Grundstückgewinnsteuer Thurgau

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