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Handänderungssteuer Luzern

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Luzern" wissen sollten

Grundstückgewinnsteuern gelten in Kanton Luzern als Sondersteuer. Die Gewinne aus einem Verkauf von Grundstücken können bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften mit einer sogenannten ordentlichen Gewinnsteuer abgerechnet.

Wie wird die Handänderungssteuer Luzern berechnet?

Wenn ein Grundstück in Luzern erworben wurde, dann wird eine Handänderungssteuer erhoben. Mit der Handänderungssteuer Luzern wird der Wechsel der jeweiligen Verfügungsmacht über das Grundstück versteuert. Eine steuerpflichtige Handänderung gilt bei einem Eigentumsübergang eines Grundstücks oder bei einem Übertrag der Verfügungsmacht eines Grundstücks. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Kauf einer Immobiliengesellschaft Mehrheitsbeteiligung. Bei einer Handänderungssteuer Luzern wird 1,5% des Handänderungswertes. Der Wert bezieht sich immer auf den Kaufpreis zuzüglich einiger weiterer Leistungen, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks stehen. Der Übergang von Grundstücken kann unter gewissen Bedingungen bei einer Unternehmensstrukturierung von der Steuer befreit sein.

Voraussetzung für eine Handänderungssteuer Luzern

Eine wichtige Voraussetzung für die Erhebung der Steuer ist die Handänderung eines Grundstücks oder von einigen Anteilen an einem Grundstück. Handänderungen sind Rechtsgeschäfte, die auf eine Übertragung der tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsmacht an das jeweilige Grundstück gerichtet ist. Das Steuerobjekt der Berechnung ist der Übergang der Verfügungsmacht. Es liegt keine Handänderung vor, wenn die Anmeldung der Handänderung bereits vor dem Eintrag in das Hauptbuch zurückgezogen wurde. In diesem Fall ist eine Handänderungssteuer nicht geschuldet. Wenn ein Vertrag nach der Eintragung in das Hauptbuch für nicht verbindlich erklärt wird, dann fällt das Steuerobjekt, in diesem Fall die Handänderung komplett weg. Es kann auch keine Steuer verlangt werden, wenn sie bereits bezogen wurde oder sie kann zurückerstattet werden. Sollten die Parteien dagegen nachträglich beschliessen, den in das Grundbuch eingetragene Veräusserungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückgängig zu machen. Hierbei kann sich nicht auf das unverbindliche Rechtsgeschäft oder auf die Wandelung berufen werden, da von zwei steuerbaren Handänderungen ausgegangen werden muss. Ein Motiv für eine Handänderung spielt bei der Besteuerung keine Rolle. Es ist ebenfalls unwichtig, ob mit einer Handänderung ein Verlust oder Gewinn im Bezug auf das Grundstück entstanden ist. Es ist alleine die Tatsache des Wechselseiner Verfügungsmacht entscheidend. Eine Handänderungssteuer gilt als reine Rechtsverkehrsteuer.

Grundstückbegriffe im Bezug auf die Handänderungssteuer Luzern aus dem ZGB

Im ZGB gelten als Grundstücke: Liegenschaften, die in das Luzerner Grundbuch aufgenommene und selbstständige Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken. Beim Handänderungssteuergesetz werden viele zivilrechtliche Begriffe wie zum Beispiel Erbengemeinschaften, Grundstücke, Kaufvorverträge, Kaufrechte oder ein Tausch. Die Handänderungsbegriffe werden häufig wie beim Zivilrecht ausgelegt. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise bildet hier eine Ausnahme. Immer dann, wenn zivilrechtliche Begriffe nach der wirtschaftlichen Bedeutung verwendet werden, werden die Begriffe beim Steuerrecht als eigenständig angesehen. Begriffe wie Baulandumlegung, Grenzregulierung, Güterzusammenlegung, Träger eines gemeinnützigen Wohnbaus und Organisation behalten beispielsweise die Auslegung von den Fachinstanzen grundsätzlich bei. In einigen Fällen sind besondere steuerliche Akzente möglich. Ein typisches Beispiel ist ein gemeinnütziger Wohnungsbau. Nach § 5 erfüllt er steuerlich gesehen die Voraussetzung für eine Gemeinnützigkeit nicht. Die Verfügungsmacht umfasst bei einem Grundstück auch dessen Bestandteile wie das Zugehör. Sie unterliegen ebenfalls der Handänderungssteuer. Totes landwirtschaftliches Betriebsinventar sowie ein Hotelmobilar gelten trotz Anmerkung im Luzerner Grundbuch nicht als Zugehör, wenn sie nicht Bestandteil des Grundstücks sind. Aus diesem Grund sind sie für die Berechnung der Handänderungssteuer Luzern nicht wichtig.

Handänderungssteuer Luzern

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