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Handänderungssteuer Obwalden

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Obwalden" wissen sollten

Wenn eine Immobilie übertragen wird, dann fällt neben einer Grundstückgewinnsteuer auch die Handänderungssteuer in Obwalden an. Die Grundstückgewinnsteuer wird nur dann fällig, wenn durch den Verkauf des Grundstücks tatsächlich ein Gewinn erzielt wurde. Eine Handänderungssteuer wird bei allen Übertragungen geschuldet. Die Steuerpflicht wird bei den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die Handänderungssteuer Obwalden

Anders wie der Kanton Schwyz, erhebt der Kanton Obwalden eine Handänderungssteuer. Sie orientiert sich immer an der Höhe des Verkaufspreises. In der Regel ist sie proportional zu diesem. Wenn kein tatsächlicher Wert vorliegt oder entspricht er nicht einem Verkehrswert, dann wird der ein amtlicher Wert bestimmt. Wenn die Voraussetzung gegeben ist, dass das gekaufte oder verkaufte Wohnobjekt ausschliesslich selbst und dauerhaft genutzt wird, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden. Im Fall eine Ersatzbeschaffung wird die Handänderungssteuer Obwalden beim Verkauf geprüft. Es kann aber auch ein Steueraufschub gewährt werden, wenn der Grundstückgewinn unter bestimmten Voraussetzungen geprüft und geltend gemacht werden kann. Hierfür ist es wichtig, dass sie die Steuererleichterung schriftlich beantragen.

Abgrenzung der Handänderungssteuer in Obwalden gegenüber der Grundstückgewinnsteuer

Die Grundgewinnsteuer und Handänderungssteuer in Obwalden sind sehr unterschiedlich. Beide Steuern knüpfen zwar an der Veräusserung einer Liegenschaft an, aber der Gegenstand ist bei der Grundstückgewinnsteuer nicht wie bei der Handänderungssteuer die Handänderung. Bei der Grundstückgewinnsteuer wird vor allem der erzielte Gewinn in den Vordergrund gestellt. Eine Handänderung ist immer der sichtbare, äussere Anlass, bei dem ein Grundstückmehrwert realisiert wird. Somit ist sie ein wichtiger Bestandteil eines Steuerobjekts. Unter einer Handänderung Obwalden sind alle zur Realisierung steuerbaren Grundstückgewinne zählenden privaten und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorgänge gemeint. Sie sind in irgendeiner Form Gegenstand einer Aufspaltung oder Übertragung des Eigentums beziehungsweise der wirtschaftlichen und tatsächlichen Verfügungsgewalt an einem Grundstück.

Allgemeines über die Handänderungssteuer in Obwalden

Wenn ein Eigentumsübergang oder nur die Übertragung einer Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Grundstück stattfindet, dann kann zwischen einer wirtschaftlichen Handänderung und einer klassischen Handänderung im engeren Sinn unterschieden werden. Beide Variationen sind steuerpflichtig, wenn sie zur teilweisen oder gänzlichen Realisation eines Gewinns beim Verkauf eines Grundstücks führen können. Das ist immer dann der Fall, wenn die betreffende Handänderung per Steuergesetz nicht ausdrücklich eine Steuerbefreiung veranschlagt. In den einzelnen Steuergesetzen wird die Umschreibung einer Handänderung immer sehr unterschiedlich formuliert.

Privatrechtliche Handänderung Obwalden

Unter einer privatrechtlichen Handänderung sind Eigentumsübertragungen von Grundstücken zu verstehen, die nicht nach der ZGB OR (Zivilrechtsordnung Obwalden) abgewickelt werden. Damit sie gültig sind, bedürfen sie einer gültigen Rechtsgrundlage, zum Beispiel durch ein Testament oder einen Vertag sowie den Eintrag in das Grundbuch. Der Eintrag in ein Grundbuch hat normalerweise eine konstitutive Wirkung. Aus diesem Grund ist der Tag des Eintrags ein massgebender Zeitpunkt für die Erhebung eines Anspruchs auf eine Besteuerung des Grundstückgewinns. Der häufigste Anlass für eine Besteuerung der Grundstückgewinne der privatrechtlichen Handänderungen sind Anlässe wie Tausch, Kauf oder das Einbringen eines neuen Grundstücks in eine Genossenschaft oder Kapitalgesellschaft. Im Weiteren zählt auch ein Erbgang oder eine Schenkung dazu.

Handänderungen durch öffentlich-rechtliche Verfügungen

Ein Grund für eine Handänderung durch öffentlich-rechtliche Verfügungen ist eine Verpflichtung, die aus dem öffentlichen Recht abgeleitet wurde. Sie erfolgt in diesem Fall aufgrund eines Verwaltungsaktes durch Urteile oder Verfügungen, der durch das öffentliche Recht gestützt wird.

Handänderungssteuer Obwalden

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