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Handänderungssteuer Schwyz

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Schwyz" wissen sollten

Die Handänderungssteuer in Schwyz besteht aus einem Prozentsatz des Preises, der beim Wechsel des Besitzers eines Grundstückes an das kantonale Grundbuchamt zu entrichten ist. Die Kantone sind in der Anwendung frei und bestimmen, wie viel und unter welchen Voraussetzungen sie die Steuer erheben. Der Kanton Schwyz schaffte sie aufgrund einer Initiative als einziger Schweizer Kanton nach einer Abstimmung ab. In anderen Schweizer Regionen sind oder waren ähnliche Bestrebungen in Gang.

2008 gelangte ein Begehren des Hauseigentümerverbandes zur Abstimmung, welche die Abschaffung der Handänderungssteuer in Schwyz zum Ziel hatte. Mit 16 922 Ja gegen 13 927 Nein nahm das Volk die Initiative an. Die Gemeinden sprachen sich dagegen aus, da die Annahme in vielen Orten finanzielle Bedrängnis voraussehen ließ. 2007 erwirtschafteten die Gemeinden des Kantons 16 Milliarden Franken aus der Handänderungssteuer in Schwyz, welche in jedem Prozess ein Prozent des Handänderungswertes betrug. Mit der Annahme der Initiative waren Lösungen gefragt, um die Gemeindefinanzen im Gleichgewicht zu behalten. Die Regierung verstand das Problem und war dagegen, während sich der Kantonsrat mit 55 zu 39 Stimmen dafür aussprach.

Argument des Initiativkomitees war die Unzeitgemässheit der 90 Jahre alten Handänderungssteuer, welche seit 1977 in allen Gemeinden des Kantons obligatorisch war. Hausbesitzer sind durch die Neuschätzung eines Grundstückes belastet und die Handänderungssteuer sei ein Hinderungsgrund für Investitionen in wichtige Erneuerungen auf dem Landstück. Das zusätzliche Prozent beeinflusst das Budget der persönlichen Baukosten, welches gezwungenermaßen tiefer ausfällt. Der Kanton hielt dagegen, die moderate Steuer habe kaum Einfluss auf das Kaufverhalten. Sie stärkten die Position der Gemeinde, die hohe Ertragsausfälle befürchteten. Die Initiative beließ sechs Monate als Übergangsfrist, nach deren Ablauf die Erhebung der Handänderungssteuer in Schwyz nicht mehr erlaubt war.

Die Initianten machten sich ebenfalls Gedanken über den Steuerausfall der Gemeinden und lancierten eine zweite Initiative, um die fehlenden Finanzen der Handänderungssteuer in Schwyz zu kompensieren. Sie trug den Namen «Kompensation des Steuerausfalls der Gemeinden» und sah vor, das Gesetz über den Finanzausgleich um eine Bestimmung zu ergänzen. Diese forderte vom Kanton, drei weitere Zehntel der Grundstückgewinnsteuer an die Gemeinden abzugeben. Die Verteilung habe zur Hälfte auf der Einwohnerzahl basierend und zur Hälfte auf ihrem Grundstückgewinnsteueraufkommens. Bei Annahme wäre das Gesetz nur in Kraft getreten bei Annahme der ersten Initiative . Über 3500 Bürger unterschrieben beide Begehren, die damit Gültigkeit erlangten und zur Abstimmung kamen. Die zweite Initiative war am betreffenden Tag nicht Teil der Abstimmung. Es ging um die ersatzlose Streichung der Handänderungssteuer, was der ersten Initiative entspricht.

Der Regierungsrat argumentierte, zahlreiche Tatbestände seien von der Handänderungssteuer Schwyz befreit. Handänderungen zwischen Ehegatten zur Abgeltung scheidungsrechtlicher Ansprüche, zwischen Eltern und Nachkommen sowie Geschwistern waren von der Steuer befreit. Starb ein Partner übertrug sich das Grundstück steuerfrei auf den überlebenden Ehegatten. Weitere Fälle der Steuerprivilegierung waren die Übertragung an den eingetragenen Partner oder die eingetragene Partnerin. Geschah der Besitzerwechsel eines Grundstücks aufgrund der Umstrukturierung einer Gesellschaft war dieser Prozess ebenfalls steuerbefreit. Die Handänderungssteuer in Schwyz wies nicht wie in anderen Kantonen Gebührenelemente auf. Grundbuch- und Notariatsgebühren dienten zur Deckung der amtlichen Aufwendungen. Sie war nicht zweckgebunden und floß in den allgemeinen Gemeindehaushalt, von dem sie einen wesentlichen Teil ausmachte.

Handänderungssteuer Schwyz

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