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Handänderungssteuer Basel

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Basel" wissen sollten

Welche Personen sind steuerpflichtig?
Bei der Handänderungssteuer Basel sind Sie grundsätzlich der Steuer verpflichtet, wenn Sie das zu versteuernde Grundstück erwerben. Sollten Sie ein Grundstück erwerben, kann es aber auch zu einer steuerlichen Ausnahme kommen. Hierbei kann es vorkommen, dass die Person, die das Grundstück veräußert, als steuerpflichtige Person anerkannt werden muss und somit der Handänderungssteuer Basel pflichtig wird.

Durch welchen Tatbestand wird die Handänderungssteuer Basel ausgelöst?
Durch die Handänderungssteuer Basel müssen Sie den Erwerb Ihres Grundstückes versteuern lassen. Der Erwerb eines Grundstückes findet erst dann statt, wenn ein Kauf, eine Schenkung, ein Tausch, ein Vorkauf oder ein Rückkauf, im Sinne eines Rückgaberechtes, sowie dieverse Baurechte oder anteilige Rechte an einer Immobiliengesellschaft, in Form von erworbenen Aktien, vorliegen.

Welche Personen werden von der Handänderungssteuer Basel befreit?
Wenn Sie das erworbene Grundstück versteuern, gibt es Personen, die von der Handänderungssteuer befreit werden oder befreit werden können. Dieser Personenkreis umschließt die Handänderung unter Eheleuten, die Handänderung an Nachkommen; auch Adoptivnachkommen sowie Stiefkinder und Kindern aus Pflege, ist diese Steuerbefreiung genehmigt. Ebenfalls befreit von der Steuer sind die Handänderung im Bild einer güterrechtlichen Auseinandersetzung, wie es bei einer Scheidung der Fall wäre. Wenn es zu einer Handänderung durch einen Sterbefall im Sinne einer Erbteilung kommt, sind diese Personen, die als rechtmäßige Erben eingetragen sind, ebenfalls von der Steuer befreit. Kommt es zu Realteilungen bei geichen Anteilsverhältnissen, so ist dieser Personenkreis ebenfalls von der Handänderungssteuer Basel zu befreien. Wenn Sie ein Unternehmen leiten und es durch Unternehmensumstrukturierungen zu einer Handänderung kommen sollte, wie es im Fusionsgesetz niedergelegt und gewollt ist, so ist dieser Personenkreis auch von der Steuer zu befreien.

Wie wird die Handänderungssteuer Basel genau bemessen?
Die Steuer wird grundsätzlich auf der Grundlage des Erwerbspreises (der Preis, den Sie bei Übernahme des Grundstückes investieren mussten) bemessen. Hierbei sind alle weiteren Leistungen, die Sie als erwerbende Person erbracht haben, mit eingenommen. Hierbei kann es aber auch zu einem Ersatzwert kommen. Bei einem Ersatzwert handelt es sich um einen Steuerwert, der den Grundstückswert, den Sie bei Erwerb des Grundstückees gezahlt haben, übersteigt.

Wie berechnet sich die Handänderungssteuer Basel?
In der Regel beträgt die Handänderungssteuer 3 Prozent des Wertes, der für die Steuerbemessung maßgeblich ist (in der Regel handelt es sich hierbei um den Erwerbspreis). Sollte es sich um einen Neuerwerb oder um einen Ersatzerwerb von eigengenutzten Wohneigentum handeln, so minimiert sich der Steuersatz von 3 Prozent auf 1,5 Prozent.

Welche Steuervergünstigungen gibt es bei der Handänderungssteuer Basel?
Wenn Sie Wohneigentum erworben haben und dieses während mindestens sechs Jahren selbst bewohnt haben, verringert sich die Handänderungssteuer um die Hälfte auf 1,5 Prozent. Dies gilt allerdings nur dann, wenn nachweislich sichergestellt ist, dass die Liegenschaft von Ihnen selbst bewohnt wurde und dies über die durchgehende Dauer von sechs Jahren. Sollte diese Frist nicht eingehalten worden sein und Sie zahlen dennoch nur die Hälfte der Handänderungssteuer von 1,5 Prozent, ist die fehlende Hälfte der Steuer von 1,5 Prozent, inklusive der angefallenen Zinsen, nachträglich zu zahlen.
Wenn Sie Wohneigentum als Ersatzbeschaffung erwerben, ist der Tatbestand einer Steuervergünstigung erst dann anzuerkennen, wenn Sie mindestens sechs Jahren ausschließlich und andauernd selbst bewohntes Eigentum veräußern und diese Einnahmen dann innerhalb einer Frist von einem Jahr, zum Erwerb eines Ersatzgrundstückes im selben Kanton investieren. Sie, als veräußernde Partei zahlen dann einen Handänderungssteuersatz von 1.5 Prozent des maßgeblichen Steuersatzes.

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