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Handänderungssteuer Genf

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Genf" wissen sollten

Die Handänderungssteuer Genf muss jeder zahlen, der in der ca. 201.000 Einwohner zählenden Stadt zwischen den Alpen und dem Juragebirge eine Wohnimmobilie erwirbt. Die Handänderungssteuer Genf, auch Casatax-genannt, wird beim Kauf eines Wohnobjekts fällig. Es handelt sich hier in Genf und im gleichnamigen Kanton um eine Kantonssteuer. Diese Steuer wird in Genf und im gleichnamigen Kanton ohne Gegenleistung für die Deckung der finanziellen Bedürfnisse des Staates erhoben.

Wann wird diese Steuer fällig?

Die Handänderungssteuer Genf wird fällig, wenn eine Übertragung von Eigentum stattgefunden hat Dies betrifft auch die Übertragung von Besitz oder von Nutzniessung an unbeweglichem Vermögen. Und zwar durch Verkauf, durch Käuferersatz, durch Ersteigerung, durch Abtretung oder durch Einbringung und durch Übernahme von Grundstücken. Zudem auch beim Übergang von Aktien in eine Immobilienaktiengesellschaft und bei Errichtung oder bei Abtretung von einem selbständigen und dauernden Baurecht bzw. einer persönlichen und einer übertragbaren Baurechtsdienstbarkeit. Die Handänderungssteuer Genf wird zudem auch für den Übergang eines Grundstücks fällig, wenn dies Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften betrifft und sich Arbeitsrechte ändern in Folge der Übertragung.

Steuersatzhöhe

Die Handänderungssteuer in der Schweiz liegt zwischen 1 und 3 Prozent. Die Handänderungssteuer Genf beträgt 3 Prozent. Für die ersten 17.679 CHF des Kaufpreises wird allerdings keine Steuer erhoben. Bei Liegenschaften liegt dieser Betrag bei 1.178.571 CHF. Bei Erbteilung beträgt der Steuersatz für die Handänderungssteuer Genf 1 Prozent und 15 Prozent Steuer werden bei Tausch erhoben. Wenn es sich beim Tausch um ein landwirtschaftliches Grundstück handelt, werden nur 2 Prozent Handänderungssteuer Genf fällig. Und 1 Prozent Steuer werden bei Rückkaufsrechten fällig. Wenn es sich um Grundlasten handelt, die gekauft werden, muss der darauf 2,1 Prozent dieser Steuer ans Kanton abführen.

Reduktion der Steuer möglich

Die Handänderungssteuer Genf kann unter bestimmten Umständen auch reduziert werden. Geregelt ist dies in Art. 8A des Genfer Handänderungssteuergesetzes. Damit eine Reduktion der Handänderungssteuer Genf in Kraft tritt, bedarf es jedoch einiger Voraussetzungen. Hierzu gehört, dass das Wohnobjekt, für das die Handänderungssteuer Genf zu zahlen ist, für den Käufer der Hauptwohnsitz ist. Den Beweis dafür muss der Käufer der zuständigen Kantonsverwaltung binnen von 2 Jahren nachweisen. Wenn dies nicht geschieht, dann wird der Betrag, der erlassen wurde von der Steuer, zur Zahlung fällig. Die Ausnahme bildet der Tod des Käufers. Das heißt, ihre Erben müssten die Steuer nicht nachbezahlen für den Fall, dass Sie als Käufer der Kantonsverwaltung den Beweis nicht mehr erbringen können. Eine Reduktion der Handänderungssteuer Genf kann auch beantragt werden, wenn der Kaufpreis der von ihnen erworbenen Immobilie einen geringeren Wert hat als 1.172.986 CHF. Dieser Wert ändert sich jährlich. Er wird jährlich auf der Grundlage des Genfer Baukostenindex berechnet. Stichtag ist der 1. März. Die Höhe der Reduktion beträgt im Übrigen 17.595 CHF.

Bemessungsgrundlage der Handänderungssteuer Genf bei Hypotheken

Das von ihnen erworbene Grundstück oder Wohnobjekt ist mit einer Hypothek belastet? Auch das führt zu einer Reduktion der Handänderungssteuer Genf. Der Betrag für die Handänderungssteuer Genf berechnet sich anhand des Kaufpreises abzüglich der Eintragungskosten der Hypotheken. Und zwar reduziert sich der Steuerbetrag in diesem Fall um die Hälfte. Wenn das Kaufobjekt mit einer Hypothek belastet ist, stellt dies also eine weitere Ausnahme im Rahmen der Handänderungssteuer Genf dar.

Handänderungssteuer Genf

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