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Handänderungssteuer Schaffhausen

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Schaffhausen" wissen sollten

Neben einer anfälligen Grundstückgewinnsteuer ist bei der Übertragung einer Immobilie auch eine Handänderungssteuer in Schaffhausen fällig. Anders als bei der Handänderungssteuer wird eine Grundstückgewinnsteuer nur dann erhoben, wenn tatsächlich ein Gewinn erzielt worden ist. Die Handänderungssteuer kann bei allen Übertragungen einer Immobilie geschuldet sein. Die Steuerpflicht entsteht bereits bei der Umwandlung von einem Gesamteigentum in ein Miteigentum oder eine ähnliche Variante.

Erhebung der Handänderungssteuer in Schaffhausen

Eine Erhebung der Handänderungssteuer wird vom Bund keinem Kanton vorgeschrieben. Sie liegt in der Kompetenz des jeweiligen Kantons. Einige Kantone erheben überhaupt keine Steuer, wie zum Beispiel den Kanton Schwyz oder Schaffhausen. Die Handänderungssteuer orientiert sich immer an der Höhe des Immobilienverkaufspreises. Wenn kein tatsächlicher Preis vorliegt oder dieser nicht proportional zu diesem Preis liegt, dann wird ein amtlicher Wert abgestellt. Eine Handänderungssteuer in Schaffhausen gilt als eine Art Rechtsverkehrsteuer, die beim Übergang eines dinglichen Rechts an einem Grundstück von einer Person auf eine andere Person fällig ist.

Andere Steuern ersetzen die Handänderungssteuer in Schaffhausen

Einen eigentlichen Gebührencharakter wiesen die Handänderungssteuer nur in den Kantonen Schaffhausen, Zürich, Glarus oder Zug auf. In allen anderen Kantonen wird die Steuer entweder als eigentliche Steuer oder Gemengsteuer, in Verbindung mit einer Kausalabgabe erhoben. Wenn die Steuer mit einer Kausalabgabe verbunden wird, dann wird von einer Gemengsteuer gesprochen. Bei einer Handänderungsabgabe kann es vorkommen, dass die Gebühren- und Steuerelemente ineinander veschmolzen sind. Dadurch kann die Grundbuchgebühr mit einer Handänderungssteuer in Kombination berechnet werden.

Ein Wechsel der Liegenschaft

Sollte ein Grundstück oder eine Liegenschaft den Eigentümer wechseln, dann wird in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer fällig. Die Steuer beträgt zwischen 1 und 3% des Kaufpreises. Der Käufer und der Verkäufer teilen sich je nach Kanton die Steuer. In vielen Fällen gehen sie aber zu Lasten des Käufers. Einige Kantone der Schweiz besteuern die Handänderungen im engsten Kreis der Familie (Ehepartner und Nachkommen) oder infolge einer Erbschaft wird eine mehr oder weniger starke oder gar keine Besteuerung vorgenommen. Die Kantone Glarus, Uri, Schaffhausen, Zug, Zürich und Schwyz erheben keine Handänderungssteuern mehr. Aber wenn die Handänderungssteuer im Kanton Schaffhausen wegfällt, wird hierfür eine höhere Gebühr über das Grundbuchamt erhoben. In der Regel steigen die Gebühren mit dem Kaufpreis.

Abgrenzung gegenüber einer Handänderungsgebühr

Die Handänderungssteuer muss von der Handänderungsgebühr klar abgegrenzt werden. Als eine Gebühr wird ein Entgelt bezeichnet, dass insbesondere für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung erhoben wird. Die Gebühren können zum Beispiel für die Eintragung in ein öffentliches Register anfallen. Die Höhe der Gebührenabgabe kann immer nur höchstens dem Betrag entsprechen, der für eine Abdeckung der Kosten der Verwaltungstätigkeit anfällt. Früher wurde eine Handänderungssteuer in Schaffhausen ganz ohne Gegenleistung für die Deckung der finanziellen Bedürfnisse des Staates in Rechnung gestellt. Das bedeutete, dass die keine zurechenbare Gegenleistung eines Gemeindewesens vorausgesetzt hat. Die Handänderungssteuer in Schaffhausen wurde nur aufgrund der rechtlich relevanten Zugehörigkeit des Abgabepflichtigen zum zuständigen Gemeindewesen erhoben. Hierbei spielte es keine Rolle, ob der Steuerpflichtige die Leistung in Anspruch genommen hat oder nicht. Auch wenn die Benennung der einzelnen Steuern von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sein können, so erheben fast alle Kantone der Schweiz außer von Kantonen wie Zug oder Schaffhausen, nur die reinen Handänderungsgebühren, die die Grundgebühren beinhalten. Für die Eintragung von Handänderungen an Grundstücken wird eine Grundbuchgebühr in Höhe von 0,6% des Grundstück Übertragungswertes erhoben.

Handänderungssteuer Schaffhausen

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