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Handänderungssteuer

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer" wissen sollten

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zu kaufen, müssen Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Nach dem Kauf einer Immobilie wechselt diese den Besitzer. Dieser Vorgang wird in der juristischen Sprache: Handänderungssteuer genannt. Diese Steuer wird in fast allen Kantonen von dem zukünftigen Käufer getragen. Die Steuer umfasst eine Grundbuchtaxe und die Notargebühren. In dem Kanton Neuenburg wird eine Immobilie, aufgrund der Handänderungssteuer, um bis zu 3,3 Prozent teurer. Der Kanton Neuenburg gehört zu den, mit dem höchsten Steuersatz der Handänderungssteuer. Wenn Sie beispielsweise ein Haus für 600.000 CHF finden, müssen Sie 619,800 CHF zahlen. Außerdem kommen auf Sie noch weitere Kosten zu. Zum Beispiel müssen Sie die notarielle Beglaubigung bezahlen. Die Gebühren und Abgaben müssen ebenfalls eingerechnet werden. In einigen Kantonen wurde es per Gesetz geregelt, dass sich sowohl Käufer als Verkäufer, die Handänderungssteuer Uri teilen. Zu diesen Kantonen gehören: Basel-Land, Obwalden und Appenzell-Ausserrhoden.

Drohende Steuerausfälle für die Kantonen

Bis jetzt war die Sache bezüglich der Handänderungssteuer Uri leicht zu verstehen. Nun wird es einwenig unübersichtlich und uneinheitlich. Die Handänderungssteuer Uri wird meistens von den Kantonen selbst und nur in wenigen Fällen von den Gemeinden erhoben. Allerdings gibt es in der Schweiz Kantonen, die von der Handänderungssteuer Uri nicht betroffen sind. Zu diesen Kantonen gehören: Glarus, Schwyz, Uri, Zürich, Schaffhausen, Aargau und Zug. Außerdem gibt es immer mehr Kantonen, welche die Handänderungssteuer Uri abschaffen möchten. Allerdings ist das nicht so einfach. Die Stadtverwaltung fürchtet enorme Steuerausfälle und daher wird es erst mal bei der Handänderungssteuer bleiben.

Welche Kosten können beim Verkauf einer Immobilie für den Verkäufer anfallen?

Für den Verkäufer fallen bei den oben genannten Kantonen folgende Kosten an:

– Handänderungssteuer (Handänderungssteuer Uri existiert in diesem Kanton nicht)
– Honorar für den Notar
– Inserate- und Maklerkosten
– Grundstücksgewinnsteuer
– Gebühren, welche für den Eintrag ins Grundbuch anfallen

Handänderungssteuer Uri – Welchen Vorteil bietet die fehlende Steuer in Uri?

Die Handänderungssteuer Uri existiert in diesem Kanton nicht. Sowohl für den Käufer als den Verkäufer bedeutet das, sie können Geld sparen und geben weniger Geld beim Kauf und Verkauf aus. Doch wieso ist das so? Nun die Zahl der Kantonen, welche die Handänderungssteuer abschaffen möchten, steigt langsam an. Für die in dem Kanton lebenden Menschen bedeutet das, sie können endlich günstiger Häuser, Wohnungen und Grundstücke kaufen. Die Verkäufer bekommen wiederum mehr Geld für sich und müssen weniger Geld an den Staat abgeben. Normalerweise lag und liegt in einigen Kantonen die Hausänderungssteuer bei 3 Prozent. Das bedeutet, dass ein Haus beim Kauf für den Käufer gleich um 3 Prozent des Kaufpreises teurer wird. Viele Käufer schreckt das ab und sie suchen schlicht und einfach nach einem Haus in einem anderen Kanton, in dem die Hausänderungssteuer nicht existiert.

Die potenziellen Käufer verschwinden und die Verkäufer bleiben auf ihren Immobilien sitzen. Das sorgt für Unruhe in der Bevölkerung und die Politik kriegt eine solche Problematik mit. Allerdings gibt es ein großes Problem, welches den Staat daran hindert, die Hausänderungssteuer vollständig in allen Kantonen abzuschaffen. Die Angst vor den Steuerausfällen ist groß. Die Schweiz ist ein mächtiges und wirtschaftlich weit entwickeltes Land. Allerdings sind Steuer eines der größten Posten, die zu der guten wirtschaftlichen Lage beitragen. Daher möchte Schweiz nicht gänzlich auf die Hausänderungssteuer verzichten. Laut Chair of Entrepreneurial Risks gab es in der Schweiz im Jahr 2015, insgesamt 1,5 Haus- und Wohnungsinteressenten. Somit lässt sich leichter vorstellen, wie viele Wohnungen und Häuser jährlich verkauft werden. Die steuerlichen Einnahmen müssen vermutlich nicht näher erläutert werden.

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