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Liegenschaftssteuer Aargau

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Aargau" wissen sollten

[H2]Liegenschaftssteuer in der Schweiz[/H2]
In der Schweiz haben alle Kantone die Möglichkeit zur Erhebung einer Liegenschaftssteuer, auch Aargau. Bei einer Liegenschaftssteuer handelt es sich sich um eine spezielle Vermögenssteuer. In einigen Kantonen ist es der Kanton selbst, der diese Steuern erhebt. Andere Kantone haben es ihren Gemeinden überlassen, ob sie die Steuer erheben wollen und setzen nur fest, wie hoch diese maximal sein darf. Noch andere Kantone schreiben ihren Gemeinden vor, dass sie die Liegenschaftssteuern erheben müssen.

[H2]Liegenschaftssteuern in Aargau[/H2]
Es gibt aber auch Kantone, die verzichten auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer. Aargau ist einer jener Kantone, die weder auf Kantons- noch auf Gemeindeebene eine solche Steuer einziehen. Wer also im Kanton Aargau Grundstücke besitzt, bezahlt für diese keine Liegenschaftssteuer. Im Aargau gilt dies gleichermassen für natürliche und juristische Personen mit Grundbesitz im Aargau.

[H2]Lage des Grundstücks massgebend für Liegenschaftssteuern[/H2]
Es gibt keine Liegenschaftssteuer im Aargau. Das heisst aber keineswegs, dass Sie mit dem Thema Liegenschaftssteuer als im Aargau wohnhafte Person nie konfrontiert werden. Massgebend für die Erhebung einer Liegenschaftssteuer – auch für in Aargau wohnhafte Personen – ist die Lage der Grundstücke. Wenn Sie also eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzen, müssen Sie unter Umständen eine solche Steuer bezahlen. Dies ist unabhängig von Ihrem Wohnort.

[H2]Die Erhebung der Liegenschaftssteuer für in Aargau wohnhafte Personen[/H2]
Wird in einem Kanton eine Liegenschaftssteuer erhoben, wird diese aufgrund des Steuerwerts der Liegenschaft berechnet. Schulden, die auf der Liegenschaft lasten, werden dabei nicht angerechnet. Wie genau sich dieser Steuerwert zusammensetzt, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Oftmals sind dabei der Marktwert und Ertragswert entscheidend. Zuständig für die Erhebung von Liegenschaftssteuern ist oftmals die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Es ist unerheblich, wo der Eigentümer des Grundstücks seinen Wohnsitz hat. Sie müssen also trotzdem eine Liegenschaftssteuer als in Aargau wohnhafte Person bezahlen, wenn Sie beispielsweise ein Grundstück im Kanton Bern besitzen. Auch wenn eine Liegenschaftssteuer im Aargau nicht erhoben wird.

[H2]Liegenschaftssteuer zählt als Aufwendung in der Steuererklärung[/H2]
Beim Ausfüllen der Steuererklärung gilt die Liegenschaftssteuer als Aufwendung. Diese können Sie grundsätzlich bei der Steuererklärung geltend machen und vom Eigenmietwert oder den erzielten Mietzinseinnahmen abziehen. Das bedeutet, dass Sie weniger Einkommenssteuern bezahlen müssen.

Trick: Beauftragen Sie am besten eine Person, die sich mit Steuern und mit der Besteuerung von Immobilien auskennt, wenn Sie Grundstücke in anderen Kantonen besitzen, die Liegenschaftssteuer erheben. Es ist nicht immer ganz einfach, die Formulare auszufüllen, die der Festlegung des Steuerwertes von Liegenschaften dienen. Ein Experte kann Ihnen helfen, damit sie nicht zu viel Liegenschaftssteuern bezahlen müssen. Auch wenn Sie das Gefühl haben, der Steuerwert sei zu hoch, sollten Sie dies unbedingt mit einer Fachperson ansehen. Damit sparen Sie nicht nur Liegenschaftssteuern, sondern auch Vermögenssteuern.

Tipp: Wenn Sie die Abrechnung der Liegenschaftssteuer als im Aargau wohnhafte Person erhalten, kontrollieren Sie die Abrechnung und die Rechnung genau. Am besten vergleichen Sie die Rechnung mit der des Vorjahres. Gibt es Abweichungen, die Sie nicht nachvollziehen können, fragen Sie auf der entsprechenden Steuerbehörde nach.

Liegenschaftssteuer Aargau

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