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Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden

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Die Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden

Wie auch sonstige bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte, werden auch Liegenschaften bereits im Rahmen der Vermögenssteuer verlangt. Einige Kantone erheben darüber hinaus noch eine Liegenschafts- oder Grundsteuer (Objektsteuer). Diese Steuer muss sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gezahlt werden. Weil für die Erhebung der Objektsteuer die Kantone zuständig sind, gibt es verschiedene kantonale und kommunale Unterschiede zu beachten.
In Appenzell Ausserrhoden gilt, genau wie in Basel (Stadt), Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Thurgau sowie Tessin eine Sonderform. Die genannten Kantone wenden die sogenannte Minimalsteuer an. Das bedeutet, dass die Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden nur dann erhoben wird, wenn diese höher ist als die Einkommens- und Vermögenssteuer, die die steuerpflichtige Person zahlen muss.

Der Versteuerung des vollen Wertes

Als Liegenschafts- oder Grundsteuer, beziehungsweise Minimalsteuer, wird der volle Wert Ihres Grundstücks besteuert. Dieser amtliche Wert wird nicht jährlich neu ermittelt, sondern in periodischen Abständen bestimmt. Mögliche Schulden können Sie nicht von der Steuer abziehen. Auch Ihre individuelle Leistungsfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Abgabe.
Die Minimalsteuer ist eine Steuer, welche proportional zum Wert des Grundstücks gezahlt werden muss. Der Steuersatz im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird immer in Promille ausgedrückt. Es kommt kein Steuerfuss zur Anwendung. Bei einem Steuerfluss handelt es sich um einen jährlich festgelegten Steuersatz, bezogen auf den im Steuergesetz des Kanton geregelten Basistarifs.

Wer muss zahlen?

Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer der Liegenschaft steuerpflichtig. Sollte ein Nutzniessungsverhältnis bestehen, muss der Nutzniesser die Steuer zahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, wo die steuerpflichtige Person gemeldet ist. Die Abgabe ist am Ort, an dem die Liegenschaft liegt, geschuldet.

Gibt es eine Möglichkeit, die Liegenschaftssteuer / Minimalsteuer nicht zahlen zu müssen?

Die Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden kann direkt mit Hilfe des jeweiligen Steuersatzes berechnet werden. Als Stichtag für die Liegenschaftssteuer gilt immer der 01. Januar. Steuerpflichtig sind Sie als natürliche oder juristische Person, wenn Sie gemäss Art. 113 Abs. 1 StG am Anfang eines Kalenderjahres Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstückes sind.
Die Liegenschaftssteuer muss nicht für Objekte gezahlt werden, die unmittelbar für öffentliche Zwecke genutzt werden. Somit sind beispielsweise Gebäude von Behörden von der Steuerpflicht ausgenommen. Darüber hinaus sind einige weitere Grundstücke von der Steuerpflicht befreit. Unter anderem fällt die Liegenschaftssteuer nicht für Kirchen, Grundstücke der Krankenkassen und Krankenversicherer, Schulen, Universitäten sowie Liegenschaften juristischer Personen, welche Kultuszwecken dienen, an.

Die Zukunft der Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden

Unabhängig von Ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit wird die Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden immer auf den Grundbesitz erhoben. Aus diesem Grund müssen auch Eigentümer zahlen, welche mit ihrem Objekt keinen Gewinn erzielen, beziehungsweise eine hohe Hypothek auf ihrem Grundstück zu lasten haben.

Für Sie als Eigentümer ist die Zahlung der Liegenschaftssteuer eine finanzielle Belastung. Häufig wälzen Vermieter die Kosten daher auf Mieter ab. Da die Steuer nur von einigen Kantonen, beziehungsweise Gemeinden, erhoben wird, sind die Belastungen nicht gesamtschweizerisch einheitlich geregelt.
In vielen Kanton und Gemeinden sprechen sich die Immobilieneigentümer deshalb gegen die Erhebung der Liegenschaftssteuer aus. In der Vergangenheit wurden bereits einige Initiativen ins Leben gerufen, mit denen erreicht werden sollte, dass die Steuer abgeschafft wird. Auf Grund einer solchen Initiative wurde beispielsweise die Liegenschaftssteuer in Luzern 2015 gekippt. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, ob die Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden weiter rechtlichen Bestand hat.

Liegenschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden

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