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Liegenschaftssteuer Appenzell Innerrhoden

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Appenzell Innerrhoden" wissen sollten

[H2]Was ist die Liegenschaftssteuer?[/H2]
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, die die Kantone oder die Gemeinden in der Schweiz von Grundstückbesitzern einfordern können. Der Bund zieht keine Liegenschaftssteuern ein. Als Grundstücke gelten Liegenschaften, selbständige und dauernde Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind, Bergwerke sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken. Ob eine Gemeinde oder ein Kanton die Liegenschaftssteuer in ihrem Gebiet einziehen darf, ist in der kantonalen Steuergesetzgebung geregelt.

[H2]Die Liegenschaftssteuern in den verschiedenen Kantonen[/H2]
Die Erhebung der Liegenschaftssteuer wird in den Kantonen verschieden gehandhabt. Die Hälfte der Kantone und Halbkantone verzichten auf die Liegenschaftssteuer. In einigen Kantonen ist es eine kantonale, in anderen ein kommunale Steuer. In einzelnen Kantonen verlangen sogar sowohl der Kanton als auch die Gemeinden von den Grundstückeigentümern eine solche Steuer.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in Appenzell Innerrhoden[/H2]
Die Liegenschaftssteuer in Appenzell Innerrhoden ist eine kommunale Steuer. Die einzelnen Gemeinden ziehen die Steuer ein. Der Kanton Appenzell Innerrhoden überlässt es den einzelnen Gemeinde, ob diese die Steuer von den Grundstück- und Immobilienbesitzern verlangen wollen oder nicht. Dies ist ebenso in den Kantonen Bern, Freiburg und Graubünden der Fall. Während in diesen drei Kantonen viele Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ist es im Kanton Appenzell nur die Schulgemeinde Brülisau, die eine Liegenschaftssteuer verlangt. Für die Liegenschaftssteuer hat der Kanton Appenzell Innerrhoden den maximal möglichen Steuersatz festgelegt. Er beträgt für natürliche und juristische Personen 1 Promille.

[H2]Wer ist steuerpflichtig?[/H2]
Es ist möglich, dass Sie in einem Kanton wohnen, in dem keine Liegenschaftssteuer erhoben wird und Sie trotzdem eine Liegenschaftssteuer in Appenzell Innerrhoden bezahlen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie in diesem Kanton in jener Gemeinde, die die Liegenschaftssteuer verlangt, ein Grundstück besitzen. Das gleiche gilt, wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die keine Liegenschaftssteuer verlangt, Sie jedoch in einem anderem Kanton mit Liegenschaftssteuer ein Grundstück besitzen. Massgebend für die Steuerpflicht für die Liegenschaftssteuer ist stets der Standort des Grundstücks und nicht der Wohnsitz des Eigentümers.

[H2]Keine Anrechnung der Schulden bei der Liegenschaftssteuer[/H2]
Für die Berechnung der Liegenschaftssteuer ist der Steuerwert des Grundstücks massgebend. Die auf dem Grundstück lastenden Schulden wie Hypotheken werden jedoch nicht in Abzug gebracht. Die Steuer wird auf dem Bruttowert der Liegenschaft berechnet.

Tipp: Sehen Sie sich die Rechnung der Liegenschaftssteuer von Appenzell Innerrhoden und die Veranlagung des Grundstückwertes genau an und prüfen Sie die Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, der Grundstückswert sei zu hoch oder die Rechnung nicht stimmt, nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Steuerbehörde auf oder kontaktieren Sie einen Fachmann.

Trick: Besitzen Sie eine Liegenschaft, bei der ein Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist? Dieser Nutzniesser ist normalerweise steuerpflichtig und muss die Liegenschaftssteuer bezahlen und nicht Sie als Eigentümer. Wenn Sie also für diese Liegenschaft eine Rechnung über die Liegenschaftssteuer erhalten, sollten Sie darauf reagieren und den Sachverhalt genau abklären.

Liegenschaftssteuer Appenzell Innerrhoden

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