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Liegenschaftssteuer Basel

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Basel" wissen sollten

[H2]Die Liegenschaftssteuer in der Schweiz[/H2]
Alle Kantone der Schweiz können eine Liegenschaftssteuer erheben. Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, die auf dem Wert von Grundstücken basieren. In einigen Kantonen erhebt der Kanton die Steuer selbst ein, andere überlassen es ihren Gemeinden, ob diese die Liegenschaftssteuer von den Grundstückeigentümern verlangen oder nicht. Diese Kantone setzen lediglich eine Obergrenze für den Steuersatz fest. Es gibt auch Kantone, die es den Gemeinden vorschreiben, dass diese eine Liegenschaftssteuer erheben müssen.

[H2]Liegenschaftssteuer in Basel[/H2]
Viele Kantone verzichten auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer. Basel gehört genauso dazu, wie auch der Nachbarkanton Baselland. Wer in Basel eine Liegenschaft besitzt, zahlt also keine Liegenschaftssteuer. Dies gilt für natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Grundstücken in Basel sind. Statt einer Liegenschaftssteuer gibt es im Kanton Basel jedoch eine Minimalsteuer für juristische Personen. Das heisst, dass juristische Personen, die Eigentümer eines Grundstücks in Basel sind, zahlen mindestens 2 Promille vom Wert des Grundstücks. Die Minimalsteuer kommt nur zum Tragen, wenn die Gewinn- und Kapitalsteuern tiefer sind als die Minimalsteuer.

[H2]Lage der Liegenschaft massgebend für Liegenschaftssteuern[/H2]
Es gibt zwar keine Liegenschaftssteuer in Basel. Das heisst aber nicht, dass Sie mit dem Thema Liegenschaftssteuer nie in konfrontiert werden, wenn Sie in Basel wohnen. Für die Erhebung der Liegenschaftssteuer ist die Lage des Grundstücks, nicht jedoch der Wohnort des Eigentümer, massgebend. Besitzen Sie Immobilien in anderen Kantonen, kann es also sein, dass Sie eine Liegenschaftssteuer bezahlen müssen. Auch bei der Minimalsteuer ist die Lage des Grundstücks massgebend: Auch juristische Personen, die nicht über einen Sitz in Basel verfügen, müssen die Minimalsteuer bezahlen, wenn Sie Grundstückeigentum im Kanton Basel-Stadt haben.

[H2]Die Erhebung der Liegenschaftssteuer[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird aufgrund des Steuerwerts des Grundstücks berechnet. Allfällige Schulden, wie etwa Hypotheken, die auf den Liegenschaften lasten, werden nicht vom Wert des Grundstücks in Abzug gebracht. Sowohl für die Berechnung der Liegenschaftssteuern in anderen Kantonen wie auch für die Berechnung der Minimalsteuer für juristische Personen in Basel ist der Bruttowert des Grundstücks massgebend.

[H2]Liegenschaftssteuer zählt als Aufwendung in der Steuererklärung[/H2]
Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, denken Sie daran, die Liegenschaftssteuer als Aufwendung aufzuführen. Sie können diese Steuer grundsätzlich geltend machen und vom Eigenmietwert oder von den Mieteinnahmen in Abzug bringen. Das heisst, die Einkommenssteuern reduzieren sich durch die Liegenschaftssteuern.

Trick: Wenden Sie sich am besten an eine Fachperson, die sich mit der Besteuerung von Immobilien auskennt, wenn Sie Grundstücke besitzen und für diese Liegenschaftssteuern bezahlen müssen. Das Ausfüllen der nötigen Formulare für die Festlegung des Steuerwerts ist nicht immer ganz einfach. Zudem kann sich ein Experte auch den durch die Steuerbehörden festgelegten Steuerwert ansehen und Ihnen sagen, ob dieser richtig ist.

Tipp: Erhalten Sie eine Rechnung über die Liegenschaftssteuer als eine in Basel wohnhafte Person, kontrollieren Sie diese genau. Vergleichen Sie die Rechnung am besten mit der des letzten Jahres. Wenn es Abweichungen gibt und Sie nicht sicher sind, ob diese richtig ist, fragen Sie auf der Steuerbehörde nach und erheben Sie nötigenfalls Einspruch.

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