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Liegenschaftssteuer Genf

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Genf" wissen sollten

[H2Die Liegenschaftssteuer: eine spezielle Vermögenssteuer[/H2]
Liegenschaftssteuer werden mehrfach besteuert. Zum einen wird natürlich das Einkommen – sei es als Eigenmietwert für selbst genutzte Liegenschaften oder die Mietzinseinnahmen bei vermieteten Liegenschaften -, aber auch als Vermögenssteuer. Der Wert der Liegenschaft wird bei natürlichen Personen bei der Vermögenssteuer erfasst. Einige Kantone und Gemeinden erheben daneben noch eine weitere Vermögenssteuer auf den Wert des Grundstücks: Die Liegenschaftssteuer. Etwa die Hälfte aller Kantone verzichtet auf diese Steuer. Es gibt auch einige Kantone wie Bern und Freiburg, die es den einzelnen Gemeinden überlassen, ob diese eine solche Steuer bei den Grundstückeigentümern einfordern oder nicht. In diesen Kantonen wird lediglich der maximal mögliche Steuersatz von den kantonalen Gesetzen festgelegt.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Genf[/H2]
Der Kanton Genf ist einer jener Kantone, in denen die Grundstücke mit einer Liegenschaftssteuer belastet werden. Die Liegenschaftssteuer in Genf ist eine kantonale Steuer. Natürlichen Personen, die Grundstückeigentümer sind, werden 1 Promille des Bruttowerts des Grundstücks in Rechnung gestellt. Ist hingegen eine juristische Person Eigentümer des Grundstücks, beträgt der Steuersatz für die Liegenschaftssteuer in Genf 2 Promille.

[H2]Wer Liegenschaftssteuer in Genf bezahlen muss[/H2]
Im Kanton Genf müssen natürliche und juristische Personen eine Liegenschaftssteuer bezahlen, wenn Sie Grundstücke im Kanton besitzen. Die Steuer wird einmal jährlich eine Rechnung gestellt. Wird das Grundstück innerhalb des Steuerjahres verkauft, müssen Käufer und Verkäufer untereinander ausmachen, wer wie viel der Steuer zu tragen hat und müssen dies untereinander abrechnen.

[H2]Massgebend für die Steuerpflicht ist der Standort des Grundstücks[/H2]
Wenn Sie im Kanton Genf wohnen, heisst das nicht, dass Sie zwingend nur von diesem Kanton eine Rechnung über Liegenschaftssteuer erhalten. Wenn Sie Grundstücke in anderen Kantonen besitzen, kann es sein, dass Sie auch von dort eine Steuerrechnung für die Liegenschaftssteuer erhalten. Wichtig für eine Steuerpflicht ist, wo das Grundstück liegt, nicht wo der Eigentümer wohnt. Deshalb kann es umgekehrt auch sein, dass Sie in einem Kanton wohnen, in dem keine Liegenschaftssteuer bezahlt werden muss, Sie aber ein Grundstück im Kanton Genf besitzen. Dann erhalten Sie eine Steuerrechnung vom Kanton Genf, obwohl Sie vielleicht im Kanton Zürich wohnhaft sind.

[H2]Auf Grundstücken lastende Schulden unerheblich[/H2]
Bei der ordentlichen Vermögenssteuer können Sie bei der Versteuerung Ihres Grundstücks bekanntlich Hypotheken, die auf dem Grundstück lasten, vom Wert abziehen. Dies ist bei der Liegenschaftssteuer aber nicht der Fall. Schulden, die auf dem Grundstück lasten, sind für die Liegenschaftssteuern unerheblich. Sie können also keine Liegenschaftssteuer in Genf sparen, wenn Sie eine Hypothek auf Ihr Grundstück aufnehmen.

Tipp: Vergleichen Sie die Rechnung mit der Liegenschaftssteuer von Genf sowie alle Veranlagungen betreffend Steuerwert des Grundstückes auf ihre Richtigkeit. Am einfachsten können Sie dies tun, wenn Sie die Rechnung und die Veranlagung mit den Unterlagen vom Vorjahr vergleichen. Gibt es Differenzen, die nicht nachvollziehbar sind für Sie, sprechen Sie mit der zuständigen Steuerbehörde oder kontaktieren Sie eine Fachperson.

Trick: Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, die Sie vermieten, können Sie die Liegenschaftssteuer an die Miete anrechnen. So müssen Sie die Liegenschaftssteuer von Genf zwar bezahlen, aber nicht selbst tragen.

Liegenschaftssteuer Genf

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