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Liegenschaftssteuer Glarus

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Glarus" wissen sollten

[H2]Was die Liegenschaftssteuer ist[/H2]
Eine Privatperson muss für den Wert ihrer Liegenschaft Vermögenssteuer bezahlen. Diese Vermögenssteuer ist jedoch nicht die einzige Steuer ihrer Art, mit denen Liegenschaften in der Schweiz belastet werden können. Es gibt zusätzlich noch eine spezielle Vermögenssteuer: Die Liegenschaftssteuer. Auch diese Steuer bemisst sich nach dem Wert der Immobilie. Im Gegensatz zur normalen Vermögenssteuer werden bei der Liegenschaftssteuer jedoch die auf den Grundstücken lastenden Schulden nicht in Abzug gebracht.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in den anderen Kantonen[/H2]
Die Kantone gehen unterschiedlich mit der Liegenschaftssteuer um. In einigen Kantonen ist es eine kantonale Steuer, in anderen eine kommunale. Es gibt Kantone, die es den Gemeinden überlassen, ob diese die Steuer erheben wollen oder nicht. Diese Kantone setzen nur eine Obergrenze für den Steuersatz fest. Weitere Kantone schreiben den Gemeinden vor, dass diese die Steuer erheben müssen. In einigen Kantonen ziehen sogar sowohl die Kantone, wie auch die Gemeinden eine Liegenschaftssteuer ein. Doch welche Lösung für die Liegenschaftssteuer haben der Kanton Glarus und seine Nachbarkantone gewählt?

[H2]Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Glarus[/H2]
Es gibt einige Kantone, die verlangen keine Liegenschaftssteuer. Glarus ist einer davon. Doch auch Aargau, Solothurn, Zug und Zürich etwa verzichten auf die Liegenschaftssteuer. Einige Kantone verlangen aber dafür eine Minimalsteuer.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in den Nachbarkantonen[/H2]
Der Kanton Glarus grenzt an die Kantone Schwyz, St. Gallen, Uri und Graubünden. Im Kanton Schwyz etwa gibt es keine Liegenschaftssteuer wie im Kanton Glarus. Auch der Kanton Uri erhebt ebenfalls keine solche Steuer, verlangt jedoch von den juristischen Personen eine Minimalsteuer. Diese hängt – unter anderem – auch vom Wert des Grundstückes ab, die sich im Besitz dieser juristischen Personen befinden. Bei den Kantonen St. Gallen und Graubünden ist die Liegenschaftssteuer eine Gemeindesteuer. Während der Kanton St. Gallen seinen Gemeinden vorschreibt, die Steuer zu erheben zu müssen, überlässt es Graubünden den einzelnen Gemeinden, ob sie die Liegenschaftssteuer von den Grundstückeigentümern verlangen wollen oder nicht. Graubünden legt nur die Obergrenze für den Steuersatz fest.

[H2]Die Berechnung der Liegenschaftssteuer[/H2]
Die Liegenschaftssteuer bemisst sich nach dem Bruttowert des Grundstücks. Sie wird dem Eigentümer vom Kanton oder der Gemeinde einmal pro Jahr in Rechnung gestellt. Dabei können die Steuersätze von Kanton zu Kanton und teils von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren. Der Steuersatz für die Liegenschaftssteuer liegt zwischen 0,5 Promille und etwa 3 Promille.

Tipp: Wenn Sie ein Grundstück in einem anderen Kanton besitzen, müssen Sie die Liegenschaftssteuer trotzdem bezahlen, auch wenn Sie im Kanton Glarus wohnhaft sind. Als Steuerpflichtiger für eine Liegenschaftssteuer aus dem Kanton Glarus kontrollieren Sie alle Unterlagen in Bezug auf diese Steuern und auf die Festsetzung der Steuerwerte genau und ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Experten bei.

Trick: Rechnen Sie bei vermieteten Liegenschaften die von Ihnen als Eigentümer bezahlte Liegenschaftssteuer in den Mietzins mit ein. So müssen Sie die Steuer zwar bezahlen, Ihr Mieter muss sie aber tragen. Denken Sie bereits bei der Erstvermietung daran, dann können Sie die Liegenschaftssteuer am einfachsten dem Mieter auferlegen.

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