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Liegenschaftssteuer Graubünden

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Graubünden" wissen sollten

[H2]Die Liegenschaftssteuer in Graubünden[/H2]
In der Schweiz müssen Grundstück- und Immobilienbesitzer in vielen Gemeinden eine Liegenschaftssteuer bezahlen. Bei einer Liegenschaftssteuer handelt es sich um eine spezielle Art der Vermögenssteuer. Es gibt einige Kantone, in denen wird auf die Liegenschaftssteuer verzichtet, in einigen Kantonen ist es eine Kantonssteuer, in anderen eine Gemeindesteuer. Die Liegenschaftssteuer in Graubünden ist eine jener Kantone, in denen es eine Gemeindesteuer ist. Der Kanton Graubünden überlässt es seinen Gemeinden, ob sie eine solche Steuer erheben wollen oder nicht. Er legt fest, dass die Liegenschaftssteuer in Graubünden maximal 2 Promille betragen darf.

[H2]Welche Gemeinde und welcher Kanton bei der Liegenschaftssteuer zuständig ist[/H2]
Bei der Einkommens- und Vermögenssteuer ist grundsätzlich der Wohnsitzkanton und die Wohnsitzgemeinde der steuerpflichtigen Person ausschlaggebend. Bei der Liegenschaftssteuer ist dies nicht der Fall. Dort kommt es lediglich darauf an, wo genau sich das Grundstück befindet. Es kann also sein, dass Sie in einem Kanton wohnen, der keine Liegenschaftssteuern erhebt und Sie trotzdem eine Liegenschaftssteuer bezahlen müssen. Wenn Sie ein Grundstück im Kanton Graubünden besitzen, müssen Sie auch Liegenschaftssteuern in Graubünden entrichten.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in Graubünden in den einzelnen Gemeinden[/H2]
Je nach Gemeinde ist die Liegenschaftssteuer unterschiedlich hoch. Nicht überall wurde die Steuer gleichzeitig eingeführt: Die Gemeinde Davos beispielsweise war eine der letzten Gemeinden des Kantons. Dort beträgt diese Vermögenssteuer 1,3 Promille. In Flims hingegen wurde die Liegenschaftssteuer von Graubünden auf 1,2 Promille festgelegt, in Chur ist sie lediglich 0,5 Promille.

[H2]Berechnungsgrundlage der Liegenschaftssteuer in Graubünden[/H2]
Berechnungsgrundlage bei der Festlegung der Liegenschaftssteuer in Graubünden ist der Steuerwert. Dieser kommt auch bei der Vermögenssteuer zum Tragen. Im Kanton Graubünden ist der Steuerwert das Mittel vom Verkehrswert und vom zweifachen Ertragswert der letzten drei Jahre. Ausnahmen bilden landwirtschaftliche Grundstücke und Gebäude, die eine historische oder denkmalpflegerische Bedeutung haben.

[H2]Keine Anrechnung der Schulden bei der Festlegung der Liegenschaftssteuer Graubünden[/H2]
Während bei der Steuererklärung die vorhandenen Schulden in Abzug gebracht werden können und nur der Restbetrag – also Steuerwert abzüglich Schulden – als Vermögen versteuert wird, gilt dies bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer in Graubünden nicht. Die vorhandenen Schulden werden nicht abgezogen. Die Liegenschaftssteuer in Graubünden wird stets aufgrund des gesamten Steuerwertes berechnet. Es können also keine Liegenschaftssteuern gespart werden, nur weil ein Gebäude mit einer Hypothek belehnt ist.

Tipp: Kontrollieren Sie die Rechnung und den Bescheid über die jährliche Liegenschaftssteuer der Gemeinde auf deren Richtigkeit. Insbesondere sollten Sie darauf achten, ob Ihr Gebäude eine historische oder denkmalpflegerische Bedeutung hat. Bei diesen wird der Steuerwert aufgrund des Ertragswertes festgelegt und zu diesem besteuert. Dies kann Vorteile bringen, wenn der Ertragswert tief ist.

Trick: Der Ertragswert von Gebäuden hat einen grossen Einfluss in der Berechnung der Liegenschaftssteuer. Auch bei der Vermögenssteuer ist dieser wichtig. Suchen Sie sich Hilfe beim Festlegen dieses Wertes und beim Ausfüllen der Steuererklärung, wenn Sie selber nicht über ausreichend Erfahrung und Wissen in diesem Bereich verfügen. Sie können so viel Geld sparen.

Liegenschaftssteuer Graubünden

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