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Liegenschaftssteuer Jura

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Jura" wissen sollten

[H2]Was die Liegenschaftssteuer ist[/H2]
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Form der Vermögenssteuer, die von den Kantonen auf Grundstücken in der Schweiz erhoben werden kann. Sie sollte nicht verwechselt werden mit der ordentlichen Vermögenssteuer, die zusammen mit der Einkommenssteuer von natürlichen Personen gefordert wird. Die Liegenschaftssteuer kann eine kantonale oder eine kommunale Steuer sein. Der Bund jedoch zieht keine Liegenschaftssteuern ein.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in den verschiedenen Kantonen[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich behandelt. Dies ist – falls sie erhoben wird – in den Steuergesetzen der einzelnen Kantone festgehalten. Die Hälfte der Kantone und Halbkantone verzichten gänzlich auf eine Liegenschaftssteuer und ziehen teilweise eine Mindeststeuer ein. Diese wird meist gleich berechnet, wie die Liegenschaftssteuer. Sie hat aber eine andere Funktion und kommt nur zum Tragen, wenn die «ordentlichen» Steuern – also Einkommens- und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen sowie Gewinn- und Kapitalsteuern bei juristischen Personen – tiefer ist als diese Mindeststeuer. In einigen Kantonen ist die Liegenschaftssteuer eine rein kantonale Steuer, in anderen wird die Steuer nur von den Gemeinden erhoben. Von Kanton und Gemeinden gleichzeitig wird die Liegenschaftssteuer nur in wenigen Fällen gefordert.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Jura und in den Nachbarkantonen[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird in Jura von den Gemeinden erhoben. Die Gemeinden müssen mindestens 0,5 Promille des Liegenschaftswertes von den Grundstückeigentümern verlangen. Der Kanton Jura hat festgesetzt, dass die Steuer maximal 1,8 Promille betragen darf.

[H2]Die Berechnung der Liegenschaftssteuer im Kanton Jura[/H2]
Bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer ist der Bruttowert des Grundstücks wichtig. Bruttowert bedeutet, der gesamte Wert des Grundstücks wird für die Berechnung herangezogen. Schulden, wie beispielsweise Hypotheken, die auf dem Grundstück lasten, werden nicht vom Wert in Abzug gebracht und mindern den Betrag der Steuer nicht.

[H2]Standort ist massgebend für die Liegenschaftssteuer im Kanton Jura[/H2]
Falls Sie in einem Kanton wohnhaft sind, der keine solche Steuer kennt, kann es sein, dass Sie trotzdem eine Liegenschaftssteuer im Kanton Jura bezahlen müssen. Wenn Sie Grundstücke im Kanton Jura besitzen, sind sie trotz eines Wohnortes ausserhalb vom Kanton Jura steuerpflichtig. Massgebend für die Erhebung der Liegenschaftssteuer ist stets der Standort des Grundstückes und nicht der Wohnort des Grundstückeigentümers.

Tipp: Als Grundstück im Sinn der Liegenschaftssteuer gelten alle Liegenschaften, Bergwerke, Miteigentumsanteile von Liegenschaften, aber auch ständige und dauernde Rechte, die im Grundbuch vermerkt sind. Letzteres sind Nutzniesser, die im Grundbuch eingetragen sind. Im Normalfall müssen diese die Liegenschaftssteuer tragen und nicht Sie als Eigentümer. Achten Sie darauf, dass dieser die Steuerrechnung erhalten, wenn auf Ihrem Grundstück ein solches Recht lastet.

Trick: Haben Sie Ihre Liegenschaft vermietet, können Sie die Steuer auf die Miete anrechnen, die Sie für die Vermietung verlangen. Die Liegenschaftssteuer sollten Sie bei der Berechnung der Miete jedoch schon zu Beginn der Miete berücksichtigen. Eine spätere Mietzinserhöhung wegen den Steuern ist immer mit Unannehmlichkeiten verbunden. Haben Sie die Liegenschaftssteuer nicht auf den Mietzins angerechnet oder nutzen Sie die Liegenschaft selber, können Sie die Liegenschaftssteuer bei der Einkommenssteuer als Ausgaben geltend machen.

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