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Liegenschaftssteuer Luzern

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Luzern" wissen sollten

[H2]Was ist eine Liegenschaftssteuer?[/H2]
Die Kantone haben die Möglichkeit eine Steuer auf den Wert eines Grundstücks zu erheben. Die spezielle Art der Vermögenssteuer nennt man Liegenschaftssteuer. Luzern ist eine jener Kantone, die auf diese Steuer verzichtet. Es gibt einige Kantone, in denen der Kanton selbst die Liegenschaftssteuer einzieht, in vielen anderen sind es die Gemeinden. Dabei wird noch unterschieden zwischen Kantonen mit einer obligatorischen oder einer flexiblen Liegenschaftssteuer. In Kantonen mit einer flexiblen Liegenschaftssteuer sind es die Gemeinden, die bestimmen, ob sie eine solche Steuer erheben wollen oder nicht. Ist die Steuer obligatorisch, müssen die Gemeinden jenes Kantons die Liegenschaftssteuer erheben.

[H2]Abschaffung der Liegenschaftssteuer in Luzern[/H2]
Eine Liegenschaftssteuer gab es in Luzern auch. Doch 2011 wurde ein Volksbegehren im Kanton Luzern eingereicht, das die Abschaffung der Liegenschaftssteuer in Luzern verlangte. Es kam zu einer Abstimmung und im Jahr 2014 nahmen die Stimmberechtigten das Volksbegehren an und schafften so die Liegenschaftssteuer in Luzern ab. Dies bedeutet, dass seit 2015 weder natürliche noch juristische Personen eine Liegenschaftssteuer in Luzern bezahlen müssen.

[H2]Grundbesitz in anderen Kantonen[/H2]
Eine Liegenschaftssteuer als in Luzern wohnhafte Person müssen Sie allenfalls trotzdem bezahlen, wenn Sie Grundstücke in einem Kanton besitzen, die eine solche Steuer erhebt. Liegenschaftssteuern werden stets dort erhoben, wo das Grundstück liegt. In welchem Kanton Sie als Eigentümer Ihren Wohnsitz haben, ist unerheblich.

[H2]Die Berechnung der Liegenschaftssteuer für in Luzern wohnhafte Personen[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird aufgrund des Steuerwertes des Grundstückes berechnet. Die zu erhebende Steuer wird in Promille ausgedrückt. Im Kanton Bern etwa beträgt die Liegenschaftssteuer maximal 2 Promille des Amtlichen Wertes des Grundstücks, im Kanton Freiburg maximal 3 Promille des Steuerwertes. Besitzen Sie eine Liegenschaft in einem dieser Kantone, bekommen Sie von den Gemeinden die Rechnung der Liegenschaftssteuer nach Luzern an Ihre Wohnadresse geschickt.

[H2]Keine Liegenschaftssteuer in Luzern – dafür eine Minimalsteuer[H2]
Es gibt keine Liegenschaftssteuer in Luzern, dafür gibt es jedoch für juristische Personen eine Minimalsteuer. Diese ist – unter anderem – ebenso wie die Liegenschaftssteuer vom Steuerwert der Liegenschaft abhängig. Es ist jedoch, wie der Name schon sagt, eine Minimalsteuer. Zahlt eine juristische Person einen höheren Steuerbetrag als diese Steuer beträgt, kommt die Steuer nicht zum Tragen. Damit müssen auch juristische Personen, die zwar über Grundbesitz in Luzern verfügen, aber sonst keine Steuern bezahlen, einen minimalen Anteil leisten.

Trick: Müssen Sie eine Liegenschaftssteuer bezahlen, weil Sie ein Grundstück haben, das in einem Kanton mit Liegenschaftssteuer liegt und das Sie vermieten, danken Sie gleich zu Beginn der Vermietung daran, die Steuer den Mietern aufzuerlegen. So müssen Sie die Steuer zwar bezahlen, aber nicht selber tragen.

Tipp: Prüfen Sie stets alle Bescheide und Rechnungen, die im Zusammenhang mit einer Liegenschaftssteuer stehen. Am besten vergleichen Sie die Papiere mit jenen vom Vorjahr. Gibt es Abweichungen, die Ihnen unklar sind, sprechen Sie mit der zuständigen Steuerbehörde oder wenden Sie sich an einen Fachmann.

Liegenschaftssteuer Luzern

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