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Liegenschaftssteuer Neuchatel

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Neuchatel" wissen sollten

[H2]Eine spezielle Vermögenssteuer: die Liegenschaftssteuer[/H2]
In der Schweiz haben die Kantone die Möglichkeit von den Grundstückeigentümern Steuern auf deren Grundstücke zu verlangen. Als Grundstücke gelten dabei neben Liegenschaften und Miteigentumsanteilen an Liegenschaften auch ein im Grundbuch eingetragenes dauerndes Recht. Damit sind Nutzniesser gemeint, die beispielsweise ein Wohnrecht auf einem bestimmten Grundstück haben. Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer. Diese sollte nicht mit der ordentlichen Vermögenssteuer verwechselt werden, die natürliche Personen zusammen mit der Einkommenssteuer bezahlen.

[H2]Liegenschaftssteuer: Je nach Kanton unterschiedliche Lösungen[/H2]
Liegenschaftssteuern erhebt die Hälfte der Kantone und Halbkantone. Die 13 Kantone, die darauf verzichten, sind mehrheitlich im deutschsprachigen Teil der Schweiz zu finden. Jene Kantone, die die Liegenschaftssteuer erheben, haben unterschiedliche Lösungen gefunden. In einigen Kantonen ist es der Kanton selber, der die Steuer einzieht, in anderen Kantonen sind es die Gemeinden. Während einige Kantone
den Gemeinden vorschreiben, die Steuer verlangen zu müssen, stellen es andere Kantone ihren Gemeinden frei und setzen lediglich eine Obergrenze fest. Auch wird in den meisten Kantonen von allen Grundstückeigentümern der gleiche Steuersatz verwendet. Es ist also unerheblich, ob das Grundstück einer natürlichen oder einer juristischen Person gehört.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Neuchatel[/H2]
Die Liegenschaftssteuer im Kanton Neuchatel müssen nur juristische Personen bezahlen. Anders als in vielen anderen Kantonen wird ein Grundstück also nur mit einer Liegenschaftssteuer in Neuchatel belastet, wenn eine juristische Person Eigentümer ist. Natürliche Personen, die Grundstücke besitzen, bezahlen keine Liegenschaftssteuer in Neuchatel. Der Kanton verlangt von den juristischen Personen 2 Promille vom Bruttowert des Grundstücks. Bei den Gemeinden ist es eine fakultative Steuer. Das bedeutet, sie dürfen von juristischen Personen maximal weitere 1,5 Promille des Grundstückwertes als Liegenschaftssteuer im Kanton Neuchatel einziehen. Auch in den Gemeinden ist eine Erhebung der Liegenschaftssteuer in Neuchatel bei natürlichen Personen nicht vorgesehen.

[H2]Berechnungsgrundlage der Liegenschaftssteuer[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird vom Bruttowert des Grundstückes verlangt. Das bedeutet, dass der Steuerwert der Liegenschaft wichtig ist. Ob auf dem Grundstück Hypotheken oder andere Schulden lasten, ist für die Berechnung der Liegenschaftssteuer unerheblich. Anders als bei den ordentlichen Vermögenssteuern werden die Steuern nicht vom Wert des Grundstücks abgezogen.

[H2]Wer im Kanton Neuchatel Liegenschaftssteuern zahlen muss[/H2]
Alle juristischen Personen, die im Kanton Neuchatel Grundstücke besitzen, müssen eine Liegenschaftssteuer bezahlen. Sie bezahlen 2 Promille des Grundstückwertes an den Kanton und bis zu 1,5 Promille an die Gemeinde. Es ist egal, ob die juristische Person Sitz im Kanton hat. Massgebend ist nur der Standort des Grundstücks. Aus dem gleichen Grund kann es auch vorkommen, dass eine Person mit Wohnsitz im Kanton Neuchatel in einem anderen Kanton Liegenschaftssteuern bezahlen muss. Besitzt dieser ein Grundstück in einem Kanton, in dem auch natürliche Personen eine solche Steuer bezahlen müssen, ist er in dort steuerpflichtig.

Trick: Vergessen Sie nicht, bei einem vermieteten Grundstück Ihren Mietern von Anfang an die Liegenschaftssteuer in den Mietzins einzurechnen. So müssen Sie die Steuer bezahlen, aber nicht selbst tragen.

Tipp: Vergleichen Sie stets die Rechnungen über die Liegenschaftssteuer und die Veranlagung über den Wert des Grundstück. Haben Sie das Gefühl, die Rechnung oder die Veranlagung sei zu hoch, wenden Sie sich an die Steuerbehörde oder an einen Fachexperten.

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