Sie möchten verkaufen? Sprechen Sie mit Ihrem regionalen Immobilienexperten darüber

Liegenschaftssteuer Nidwalden

ImmoXperts Schweiz

ImmoXperts Schweiz

Ihre regionalen Immobilienexperten

Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Nidwalden" wissen sollten

[H2]Verschiedene Steuern im Zusammenhang mit Grundstücken[/H2]
In der Schweiz werden im Zusammenhang mit Grundstücken verschiedene Arten von Steuern erhoben. Zum einen gibt es Grundstückgewinnsteuern und Handänderungssteuern. Diese sind bei der Veräusserung beziehungsweise bei geänderten Besitzesverhältnissen zu entrichten. Mietzinseinnahmen und Eigenmietwerte werden bei der jährlichen Einkommenssteuer bei natürlichen Personen erhoben. Der Steuerwert des Grundstücks fliesst in die ordentliche Vermögenssteuer ein. Dies sind aber nicht alle Arten von Steuern. Es gibt noch eine spezielle Vermögenssteuer in der Schweiz, die Liegenschaftssteuer.

[H2]Was die Liegenschaftssteuer ist[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird in der Schweiz von Kantonen und Gemeinden erhoben. Wird in einem Kanton eine Liegenschaftssteuer eingezogen, ist dies in den Steuergesetzen des jeweiligen Kantons festgehalten. Rund in der Hälfte der Kantone und Halbkantone ist eine Liegenschaftssteuer fällig, die andere Hälfte der Kantone und Halbkantone verzichtet darauf. Viele Kantone, die auf die Liegenschaftssteuer verzichten, sind in der deutschsprachigen Schweiz zu finden. Auch der Kanton Nidwalden gehört zu diesen. Es gibt also keine Liegenschaftssteuer in Nidwalden. Jene Kantone, in denen die Grundstückeigentümer die Liegenschaftssteuer entrichten müssen, haben unterschiedliche Lösungen und Regelungen gefunden. Einige Kantone ziehen die Steuer selbst ein. Viele Kantone überlassen es jedoch ihren Gemeinden, die Liegenschaftssteuer einzukassieren.

[H2]Minimalsteuer statt Liegenschaftssteuer in Nidwalden[/H2]
Es gibt zwar keine Liegenschaftssteuer im Kanton Nidwalden. Statt dessen wird jedoch unter bestimmten Umständen eine Minimalsteuer fällig. Diese wird berechnet wie eine Liegenschaftssteuer. Die in Nidwalden zu zahlende Minimalsteuer auf Grundstücken beträgt für natürliche und für juristische Personen jeweils 0,3 Promille des Grundstückwertes. Diese Minimalsteuer wird bei natürlichen Personen nur erhoben, wenn die errechnete Minimalsteuer höher ausfällt als die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer. Gleichermassen wird bei juristischen Personen verfahren. Auch diese müssen die Minimalsteuer nur entrichten, wenn der berechnete Steuerbetrag dieser Steuer höher ist als die Gewinn- und Kapitalsteuern.

[H2]Die Berechnung und der Steuersatz der Liegenschaftssteuer[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird vom Bruttowert des Grundstückes erhoben. Das bedeutet, dass allfällige Schulden, die auf einem Grundstück lasten, bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer keine Rolle spielen. Von diesem Wert sind je nach Kanton zwischen 0,3 bis 3 Promille des Wertes als Steuer fällig.

[H2]Muss auch Liegenschaftssteuer in Nidwalden bezahlt werden?[/H2]
Wer im Kanton Nidwalden ein Grundstück besitzt, muss keine Liegenschaftssteuer bezahlen. Wer aber im Kanton Nidwalden wohnt und in einem anderen Kanton Liegenschaften besitzt, ist unter Umständen verpflichtet, eine Liegenschaftssteuer zu zahlen. Nicht der Wohnort ist massgebend, ob die Steuer fällig wird, sondern der Standort des Grundstücks.

Trick: Ist das Grundstück, für welches Sie eine Liegenschaftssteuer bezahlen müssen, vermietet, können Sie die Steuer auf den Mietzins anrechnen. So müssen Sie als Eigentümer die Steuer zwar bezahlen, aber nicht selber tragen.

Tipp: Kontrollieren Sie stets alle Verfügungen und Rechnungen im Zusammenhang mit der Liegenschaftssteuer. Gibt es Abweichungen zu älteren Unterlagen, die Sie nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich an die Steuerbehörde oder kontaktieren Sie eine Fachperson.

Liegenschaftssteuer Nidwalden

Liegenschaftssteuer Nidwalden

Neuste Beiträge

Newsletter

Finden Sie Ihren regionalen Immobilienexperten

Gerne stehen Ihnen unsere regionalen Immobilienexperten mit Rat & Tat zur Seite

Die letzten Beiträge

Wissenswertes aus dem ImmoXperts Ratgeber

Compare listings

Compare

Kostenlose & unverbindliche Beratung mit Ihrem regionalen ImmoXperts Immobilienexperten

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage