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Liegenschaftssteuer Obwalden

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Obwalden" wissen sollten

[H2]Versteuerung von Grundstücken[/H2]
In der Schweiz gibt es verschiedene Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, Verkauf oder Eigentum von Grundstücken erhoben werden. Bei der Veräusserung oder bei geänderten Besitzesverhältnissen aus anderen Gründen sind Grundstückgewinnsteuern oder Handänderungssteuern fällig. Wer ein Grundstück besitzt, muss die Einnahmen – seien es Mietzinseinnahmen oder den Eigenmietwert – im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuer bezahlen. Zudem wird der Wert des Grundstücks zum übrigen Vermögen dazu gerechnet. Auf dem gesamten Vermögen ist die ordentliche Vermögenssteuer zu entrichten. Das ist aber nicht alles: Es gibt eine spezielle Vermögenssteuer, die mancherorts für Eigentümer noch fällig wird: Die Liegenschaftssteuer.

[H2]Was ist die Liegenschaftssteuer?[/H2]
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Art der Vermögenssteuer, die von den Kantonen und von den Gemeinden erhoben werden kann. Voraussetzung, dass in einem Kanton eine Liegenschaftssteuer bezahlt werden muss, ist, dass dies in den kantonalen Steuergesetzen so festgehalten ist. Es gibt Kantone, die die Steuer selbst erheben. Andere verpflichten die einzelnen Gemeinden dazu, die Steuer einzuziehen. Es gibt auch Kantone, die es ihren Gemeinden überlassen, ob diese die Steuer von den Grundstückbesitzern auf dem Gemeindegebiet verlangen wollen oder nicht. Diese Kantone legen lediglich den maximal zulässigen Steuersatz fest. Es gibt jedoch auch sehr viele Kantone, die auf eine Liegenschaftssteuer gänzlich verzichten. Diese sind mehrheitlich in der deutschsprachigen Schweiz zu finden. Auch Obwalden gehört dazu. Das heisst, es gibt keine Liegenschaftssteuer im Kanton Obwalden.

[H2]Keine Liegenschaftssteuer in Obwalden[/H2]
Es gibt also keine Liegenschaftssteuer in Obwalden. Unter bstimmten Umständen ist dafür jedoch eine Minimalsteuer fällig. Diese Minimalsteuer wird wie die Liegenschaftssteuer berechnet. Solche Minimalsteuern gibt es in einigen Kantonen. Häufig wird sie nur bei juristischen Personen erhoben. Nicht so jedoch in den Kantonen Nidwalden und Obwalden. Hier ist sie bei natürlichen und bei juristischen Personen fällig. Dies jedoch nur, falls die ordentlichen Steuern – also Einkommens- und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen sowie Gewinn- und Kapitalsteuern bei juristischen Personen – tiefer ist als die errechnete Minimalsteuer.

[H2]Die Berechnung und der Steuersatz der Liegenschaftssteuer[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird von in Obwalden wohnhafte Personen ebenfalls verlangt, wenn diese in einem Kanton ein Grundstück besitzen, in dem die Liegenschaftssteuer im Gegensatz zu Obwalden verlangt wird. Die Steuer wird vom Bruttowert des Grundstücks erhoben und beträgt zwischen 0,3 und 3 Promille.

[H2]Liegenschaftssteuer für in Obwalden wohnhafte Personen auch möglich[/H2]
Wer in Obwalden ein Grundstück besitzt, muss keine Liegenschaftssteuer bezahlen. Das hat jedoch mit dem Wohnsitz nichts zu tun. Wichtig ist der Standort der Liegenschaft und nicht der Wohnort des Eigentümers. Wer also in Obwalden wohnt und im Kanton Thurgau eine Liegenschaft besitzt, muss trotzdem Liegenschaftssteuern bezahlen.

Trick: Die Liegenschaftssteuer kann auf den Mietzins aufgerechnet werden, wenn Sie die Liegenschaft vermietet haben. Dies sollten Sie aber von Anfang an tun. Zu einem späteren Zeitpunkt die Steuern wegen der Liegenschaftssteuer zu erhöhen, ist schwierig.

Tipp: Kontrollieren Sie die Rechnung, die Sie für eine Liegenschaftssteuer erhalten und vergleichen Sie diese mit der Rechnung vom Vorjahr. Gibt es nicht nachvollziehbare Abweichungen, wenden Sie sich am besten an die Steuerbehörde.

Liegenschaftssteuer Obwalden

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