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Liegenschaftssteuer Schaffhausen

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Schaffhausen" wissen sollten

[H2]Die Versteuerung von Grundstücken[/H2]
Grundstücke können in mehrfacher Hinsicht in der Schweiz Steuersubjekt sein. Zum einen müssen Eigentümer unter bestimmten Umständen eine Grundstückgewinnsteuer oder eine Handänderungssteuer bezahlen. Die Einkünfte – seien es Mietzinseinnahmen von Drittpersonen oder der Eigenmietwert – werden von natürlichen Personen im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert. Die Grundstücke sind ebenfalls Teil des Vermögens einer Person. So wird der Grundstückwert abzüglich der auf Liegenschaften lastenden Schulden zum versteuernden Vermögen einer Person dazugerechnet. Bei juristischen Personen fliessen die Einnahmen und der Wert des Grundstück in die Jahresrechnung ein und werden mit den Gewinn- und Kapitalsteuern versteuert. Neben all diesen Steuern gibt es in der Schweiz noch eine Liegenschaftssteuer.

[H2]Die Liegenschaftssteuer[/H2]
Die Liegenschaftssteuer werden in der Schweiz von Kantonen und von Gemeinden erhoben. Ob die Kantone, die Gemeinden oder beide die Liegenschaftssteuer erheben, ist unterschiedlich. Einige Kantone erheben die Steuer selbst, einige verzichten ganz darauf. Es gibt aber auch zahlreiche Kantone, in denen nur die Gemeinden die Steuer von den Grundstückeigentümern verlangen dürfen oder müssen. Beim Kanton Neuchatel beispielsweise bezahlen nur die juristischen Personen Liegenschaftssteuern.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Schaffhausen[/H2]
Vor allem Kantone in der deutschsprachigen Schweiz verzichten auf die Liegenschaftssteuer. Es gibt keine Liegenschaftssteuer in Schaffhausen, genauso wie etwa in Zürich oder Aargau. Der Kanton verlangt von den juristischen Personen, die auf dem Kantonsgebiet von Schaffhausen ein Grundstück besitzen, dafür eine Minimalsteuer. Die Minimalsteuer beträgt 1,5 Promille des Wertes des Grundstücks. Dieser Betrag schulden die juristischen Personen dem Kanton Schaffhausen, wenn die Kapital- und Gewinnsteuern tiefer sind als der Betrag der Minimalsteuer.

[H2]Liegenschaftssteuer mit Kanton Schaffhausen als Wohnsitz?[/H2]
Sie wohnen im Kanton Schaffhausen und haben eine Rechnung erhalten, die besagt, dass Sie Liegenschaftssteuern bezahlen müssen? Das kann der Fall sein, wenn Sie Grundstücke in einem Kanton besitzen, in dem die Liegenschaftssteuer erhoben wird. Massgebend für eine Steuerpflicht ist bei der Liegenschaftssteuer nicht der Wohnsitz, sondern nur der Standort des Grundstücks, das Sie besitzen. Gemäss geltenden Gesetzen gelten dabei als Grundstücke alle Liegenschaften, Miteigentumsanteile an Liegenschaften, aber auch Bergwerke. Allfällige im Grundbuch eingetragene Nutzniesser einer Liegenschaft müssen häufig anstelle des Grundstückeigentümers die Liegenschaftssteuer bezahlen.

[H2]Wie Liegenschaftssteuern berechnet werden[/H2]
Auch wenn die Liegenschaftssteuer in Schaffhausen vom Kanton nicht erhoben wird, kann es trotzdem vorkommen, dass Liegenschaftsbesitzer mit diesem Thema konfrontiert werden. Etwa weil sie, wie erwähnt, Grundstücke in Kantonen mit Liegenschaftssteuer besitzen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen wie diese Steuern berechnet werden. Ausgegangen wird stets vom Steuerwert der Liegenschaft. Schulden werden nicht berücksichtigt. Das bedeutet, nur der Bruttowert der Liegenschaft ist wichtig. Eine Hypothek, die aufgenommen wird, kann zwar die ordentliche Vermögenssteuer mindern, nicht jedoch die Liegenschaftssteuer.

Tipp: Kontrollieren Sie stets die Rechnung über die Liegenschaftssteuer, die Sie erhalten. Am besten Sie nehmen die letztjährige Rechnung dafür zur Hand und vergleichen die beiden Rechnungen.

Trick: Die Liegenschaftssteuer kann bei der Einkommenssteuer als Ausgaben aufgeführt und so von den Mietzinseinnahmen oder vom Eigenmietwert abgezogen werden. So fällt die Einkommenssteuer etwas tiefer aus.

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