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Liegenschaftssteuer Schwyz

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Schwyz" wissen sollten

[H2]Versteuern von Grundstücken in der Schweiz[/H2]
In der Schweiz werden die Grundstücke mehrfach versteuert. In bestimmten Fällen ist eine Grundstückgewinnsteuer oder eine Handänderungssteuer fällig. Die Einkünfte werden jährlich von natürlichen Personen mit der Einkommenssteuer versteuert. Zu den Einkünften zählen dabei eingenommene Mietzinse, aber auch der Eigenmietwert bei selbstgenutzten Liegenschaften. Ebenfalls ist der Wert der Grundstücke Teil des Vermögens einer steuerpflichtigen Person, das Grundlage für die Vermögenssteuer ist. Das sind aber nicht alle Steuern, die im Zusammenhang mit Grundstücken fällig werden können: Es gibt in der Schweiz noch eine Liegenschaftssteuer.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in der Schweiz[/H2]
In der Schweiz können Kantone oder Gemeinden in bestimmten Fällen Liegenschaftssteuern erheben. Grundlage dazu sind die kantonalen Steuergesetze. In einigen Kantonen ist die Liegenschaftssteuer eine kantonale, in anderen eine kommunale Steuer. In einigen Kantonen verlangen sogar sowohl Kanton als auch Gemeinde eine Liegenschaftssteuer. In einigen Kantonen ist es den Gemeinden freigestellt, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben wollen oder nicht. Dies sind neben dem Kanton Graubünden, etwa die Kantone Bern und Freiburg. Die einzelnen Kantone haben dort nur einen maximal zulässigen Steuersatz bestimmt.

[H2]Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Schwyz[/H2]
Viele Kantone verlangen keine Liegenschaftssteuer. Auch Schwyz ist eine jener Kantone, die auf eine solche Steuer verzichten. Es sind vor allen Kantone im deutschsprachigen Teil der Schweiz, die keine Liegenschaftssteuer haben. Einige Kantone haben dafür eine Mindeststeuer oder eine Minimalsteuer, die sie von juristischen Personen oder teils auch von natürlichen Personen mit Grundstückbesitz im Kanton verlangen.

[H2]Liegenschaftssteuer mit Schwyz als Wohnsitz?[/H2]
Auch wenn Sie im Kanton Schwyz wohnen, kann es trotzdem sein, dass Sie Liegenschaftssteuern bezahlen müssen. Massgebend für die Erhebung einer solchen Steuer ist nämlich der Standort des Grundstücks, das im Besitz der steuerpflichtigen Person ist. Der Sitz oder der Wohnort des Grundstückeigentümers ist für die Erhebung einer Liegenschaftssteuer unerheblich. Wenn Sie also in einem Kanton ein Grundstück besitzen, in dem Liegenschaftssteuern bezahlt werden müssen, sind Sie trotz eines Wohnsitzes in Schwyz steuerpflichtig und müssen die Liegenschaftssteuer entrichten.

[H2]Wie Liegenschaftssteuern berechnet werden[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird im Kanton Schwyz zwar nicht erhoben. Wenn Sie aber Grundstücke in anderen Kantonen besitzen, werden Sie allenfalls trotzdem mit der Liegenschaftssteuer konfrontiert. Wie wird eine solche Liegenschaftssteuer auch für in Schwyz wohnhafte Personen berechnet? Grundlage ist der Bruttowert der Liegenschaft. Auf den Grundstücken lastende Hypotheken und andere Schulden werden von diesem Wert nicht abgezogen. Die Liegenschaftssteuer beträgt zwischen 0,3 und 3 Promille von diesem Bruttosteuerwert des Grundstücks.

Tipp: Vergleichen Sie alle Rechnungen und Verfügungen, die Sie im Zusammenhang mit der Liegenschaftssteuer oder dem Steuerwert der Liegenschaft erhalten. Ziehen Sie alte Unterlagen zum Vergleich hinzu. Haben Sie das Gefühl, die Liegenschaftssteuer oder der veranlagte Grundstückwerte seien zu hoch, wenden Sie sich an die zuständige Steuerbehörde oder ziehen Sie einen Fachmann hinzu.

Trick: Vergessen Sie nicht die Liegenschaftssteuer als Ausgaben in der Steuererklärung aufzuführen. Die Steuer wird so von den Mietzinseinnahmen oder auch vom Eigenmietwert – wie die anderen Auslagen – in Abzug gebracht und mindert so die zu bezahlende Einkommenssteuer.

Liegenschaftssteuer Schwyz
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