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Liegenschaftssteuer Uri

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Uri" wissen sollten

[H2]Die Liegenschaftssteuer in der Schweiz[/H2]
In der Schweiz können die Kantone eine Liegenschaftssteuer erheben. Einige erheben diese selber, in anderen Kantonen erheben die Gemeinden eine Liegenschaftssteuer. Welche Lösung in den einzelnen Kantonen gelten, ist Gegenstand der jeweiligen kantonalen Steuergesetzgebung.

[H2]Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Uri[/H2]
Von den 26 Kantonen und Halbkantonen der Schweiz verzichten die Hälfte der Kantone, also 13, auf die Liegenschaftssteuer. Uri gehört ebenfalls zu diesen Kantonen, die keine Liegenschaftssteuer von den Grundstückbesitzern auf ihrem Kantonsgebiet verlangen. Einige, dieser Kantone, die auf die Liegenschaftssteuer verzichten, ziehen dafür wie Uri eine Minimalsteuer ein. Diese Minimalsteuer wird in vielen Kantonen wie die Liegenschaftssteuer berechnet. Sie hat aber eine andere Bedeutung und tritt nur in Kraft, wenn die Gewinn- und Kapitalsteuer bei juristischen Personen oder die Einkommens- und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen nicht mindestens die Höhe der Minimalsteuer erreichen.

[H2]Minimalsteuer statt Liegenschaftssteuer in Uri[/H2]
Grundstückeigentümer zahlen keine Liegenschaftssteuer im Kanton Uri. Der Kanton verlangt jedoch eine Minimalsteuer. Während diese Minimalsteuer in vielen Kantonen vom Wert des Grundstücks abhängt, ist dies im Kanton Uri nicht der Fall. In Uri bezahlen natürliche Personen, die ein Grundstück besitzen, pauschal 300 Franken Minimalsteuer. Diese Steuer ist nur geschuldet, wenn die Person, die ein Grundstück in Uri besitzt, weniger als 300 Franken Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton bezahlen muss.

[H2]Wann Liegenschaftssteuer von in Uri wohnhaften Personen bezahlt werden muss[/H2]
Auch wenn es keine Liegenschaftssteuer in Uri gibt, kann es trotzdem sein, dass Sie mit Wohnsitz in diesem Kanton solche Steuern bezahlen müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie Grundstücke in Kantonen mit Liegenschaftssteuer besitzen. Massgebend ist nicht Ihr Wohnsitz, sondern der Standort des Grundstücks. Wenn Sie also in beispielsweise in Bern, Wallis, Tessin oder Graubünden eine Immobilie haben, erhalten Sie also jährlich eine Rechnung über die Liegenschaftssteuer des jeweiligen Kantons oder der Standortgemeinde.

[H2]Die Berechnung der Liegenschaftssteuer[/H2]
Bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer wird vom Bruttowert des Grundstücks ausgegangen. Das bedeutet, dass der Steuerwert massgebend ist und allfällige auf der Liegenschaft lastende Schulden nicht in Abzug gebracht werden können, wie dies bei der ordentlichen Vermögenssteuer der Fall ist. Der Steuersatz bei der Liegenschaftssteuer ist jeweils in Promille angegeben. Er beträgt je nach Kanton zwischen 0,5 bis etwa 3 Promille. Der Steuerfuss der Gemeinde oder des Kantons spielt bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer keine Rolle.

Trick: Müssen Sie Liegenschaftssteuern auf von Ihnen vermieteten Liegenschaften bezahlen, können Sie diese beim Mietzins aufrechnen. Sie sollten dies aber bereits bei der ersten Vermietung tun. Eine spätere Anpassung des Mietzinses um diese Steuern nachträglich anzurechnen, ist schwierig und mit Unannehmlichkeiten verbunden.

Tipp: Kontrollieren Sie stets den vom Kanton berechneten Steuerwert des Grundstücks und die Rechnung über die Liegenschaftssteuern genau. Der Steuerwert ist ebenfalls für die Vermögensrechnung von Bedeutung. Falls Sie das Gefühl haben, der Steuerwert sei zu hoch, wenden Sie sich an eine Fachperson.

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