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Grundstücksgewinnsteuer Fribourg

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Alles was Sie über das Thema "Grundstücksgewinnsteuer Fribourg" wissen sollten

Wer eine Liegenschaft oder ein Grundstück in Fribourg besitzt, für den hat dieser Besitz nicht nur Auswirkungen auf die Besteuerung des Einkommens und des Vermögens sondern auch beim Kauf der Verkauf fallen Steuern an. Wird beim Verkauf ein Gewinn erzielt, so erhebt die Steuerbehörde die Grundstücksgewinnsteuer.

Besteuerung
Werden Gewinne mit dem Verkauf einer Geschäftsliegenschaft erzielt, so unterstehen diese der ordentlichen Einkommenssteuer. Die Gewinne, welche aus der Veräußerung von Privatliegenschaften entstehen, werden dagegen gesondert besteuert. Hier findet die Besteuerung durch die Grundstückgewinnsteuer Fribourg statt. Mit Hilfe der Grundstückgewinnsteuer Fribourg soll eine Eindämmung von kurzfristigen Immobilienspekulationen erreicht werden. Die Grundstückgewinnsteuer Fribourg wird am Ort der Liegenschaft erhoben. Dagegen erhebt der Bund keine Steuern beim Verkauf von Privatliegenschaften. In der Regel wird die Sondersteuer durch den Kanton selbst, in wenigen Fällen jedoch auch vom Kanton sowie von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Im Kanton Fribourg wird genau dies angewandt. Hier erhebt die Gemeinde eine Steuer. Diese entspricht 60 Prozent der vom Kanton gestellten Grundstücksgewinnsteuer Fribourg.

Gewinnsteuerhöhe
Die Grundstückgewinnsteuer Fribourg wird auf der Bemessungsgrundlage der Differenz zwischen dem Kaufpreis plus werterhöhenden Aufwendungen und dem Verkaufspreis erhoben. Von diesem Bruttogewinn werden die Gewinnungskosten abgezogen. Zu diesen Gewinnungskosten gehören im Besonderen die Handänderungskosten sowie alle weiteren anfälligen Vermittlungsgebühren. Der Steuersatz der Grundstückgewinnsteuer Fribourg hängt von der Eigentumsdauer ab. Je kürzer diese ist, um so höher fällt die Grundstückgewinnsteuer Fribourg aus. Dabei wendet der Kanton Fribourg einen proportionalen Tarif an. Diese bedeutet, das jeder Gewinn zum gleichen Steuersatz besteuert wird, unabhängig von seiner Höhe. Kleinstgewinne, zu welchem Gewinne bis zu einer Höhe von 6000 Franken zählen, werden im Kanton Fribourg nicht besteuert.

Steuerpflichtiger
Steuerpflichtig bei der Grundstückgewinnsteuer Fribourg ist der Verkäufer der Liegenschaft oder des Grundstückes, des Miteigentumanteils an einem Grundstück oder des im Grundbuch aufgenommenen und selbstständigen dauerhaften Rechtes. Als Veräußerer gilt vom Grundsatz her derjenige, welcher als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Bei der Besteuerung ist zu unterscheiden zwischen Geschäftsliegenschaften und Privatliegenschaften. Die Gewinne, welche mit dem Verkauf von Geschäftsliegenschaften erzielt werden, unterstehen der ordentlichen Einkommenssteuer. Der Gewinn aus dieser Veräusserung wird hierbei zu den übrigen Einkünften hinzugezählt.
Dagegen werden Gewinne, welche mit dem Verkauf von privaten Liegenschaften und Grundstücken erzielt werden, gesondert mit der Grundstückgewinnsteuer Fribourg versteuert. Die gesonderte Besteuerung mit der Grundstückgewinnsteuer Fribourg verhindert die Progressionswirkung, welche durch eine erhöhte Steuerlast des Veräusserers bei der Erfassung in der ordentlichen Einkommenssteuer entstehen würde.

Steueraufschub
Wie viele andere Kantone auch, kann auch die Grundstückgewinnsteuer Fribourg unter bestimmten Voraussetzungen aufgeschoben werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkaufsbetrag innerhalb einer angemessenen Frist in eine andere Wohnliegenschaft in der Schweiz investiert wird. Voraussetzung hierfür ist, das diese Wohnliegenschaft für den Eigengebrauch gekauft wird. Dieser Kauf muss innerhalb von zwei bis vier Jahren getätigt werden. Der Steueraufschub kann jedoch nicht angewandt werden für den Kauf von Liegenschaften als Zweitwohnung oder als Ferienwohnung und ebenso nicht für Liegenschaften, welche vollständig vermietet werden sollen. Soll die neu aufgekaufte Liegenschaft nur teilweise vermietet werden, so gilt der Aufschub der Grundstückgewinnsteuer Fribourg nur für den Teil der Liegenschaft, welcher für den Eigengebraucht bestimmt ist.

Grundstücksgewinnsteuer Fribourg

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