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Handänderungssteuer Graubünden

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Graubünden" wissen sollten

Eine der Steuern, die beim Kauf einer Immobilie (Haus oder Grundstück) in den Schweizer Kantonen anfällt, ist die Handänderungssteuer. Dies gilt auch für das Kanton Graubünden, gelegen im Osten der Schweiz. Dort, wo Touristen in den Wintersportorten vor der spektakulären Alpenkulisse Skifahren und Eislaufen nachgehen, dort leben auch dauerhaft rund 197.500 Menschen. Viele von ihnen haben Grundbesitz und müssen für deren Erwerb im Kanton Graubünden auch Steuern zahlen. Hierzu gehört Handänderungssteuer Graubünden.

Wann fällt die Handänderungssteuer an?

Die Handänderungssteuer Graubünden in Höhe von 2 Prozent wird fällig, wenn es durch den Kauf einer Immobilie zur Eigentumsübertragung kommt. Die Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis der Immobilie. Wenn es keinen tatsächlichen Preis gibt, wird der Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dieser Verkehrswert wird amtlich ermittelt. Die Handänderungssteuer Graubünden ist eine rein kommunale Steuer. Zahlen müssen Sie diese Steuer daher an die Gemeinde, wenn Sie eine Immobilie erwerben. Es werden jedoch bei der Steuererhebung auch abweichende vertragliche Vereinbarungen berücksichtigt. Aber nur dann, wenn der Verkäufer weiterhin subjektiv steuerbefreit ist. Das heißt die Zahlung der Handänderungssteuer kann im Vertrag auch anders geregelt sein.

Die Handänderungssteuer fällt nur dann an, wenn es auch zu einer Übertragung von Eigentum an einer Immobilie kommt, die auch einen wirtschaftlichen Zweck dient, wie der Kauf eines Einfamilienhauses.

Befreiung möglich

Eine komplette Befreiung von der Zahlung der Handänderungssteuer Graubünden ist ebenfalls möglich. Und zwar in dem Fall, wenn Sie die Immobilie geerbt haben. Und auch im Falle einer Schenkung bleiben Sie von der Zahlung dieser Steuer befreit. Befreit von der Handänderungssteuer sind Sie in diesem Fall, wenn Sie zum Beispiel die Immobilie von ihren Eltern vererbt bekamen. Und auch Ehegatten müssen im Falle des Erbgangs diese Steuer nicht zahlen. Eine Befreiung von der Handänderungssteuer Graubünden ist ebenfalls gegeben, wenn Sie mit ihrem Ehegatten / Lebenspartner eine Immobilie einer Handänderung zwecks Güterzusammenlegung unterziehen. Ebenfalls von dieser Steuer befreit sind der Kauf von landwirtschaftlichen Gewerbeunternehmen und eine Umlegung von Bauland mit Änderung der Eintragung im Grundbuch.

Von der Handänderungssteuer Graubünden befreit sind auch die Eidgenossenschaft sowie deren Anstalten. Auch keine Steuer dieser Art beim Erwerb von Immobilien zahlen müssen das Kanton und dessen unselbständige Anstalten. Ebenfalls befreit sind die selbständigen kantonalen Anstalten. Dies gilt aber nur für den Erwerb von Grundstücken, wenn diese unmittelbar dem öffentlichen Zweck dienen. Die Landeskirche und die Kirchengemeinden müssen beim Erwerb von Grundstücken ebenfalls keine Handänderungssteuer Graubünden zahlen. Und zwar dann nicht, wenn dies kirchlichen Zwecken dienen oder darauf Pfarrhäuser errichtet werden. Die Befreiung von der Handänderungssteuer gilt zudem auch für juristische Personen.

Den Gemeinden im Kanton Graubünden ist im Übrigen freigestellte, ob sie die Handänderungssteuer Graubünden in Höhe von 2 Prozent überhaupt erheben.

Wie müssen Sie zahlen?

Nach dem Kauf einer Immobilie und dem Eintrag im Grundbuch, erhalten Sie von der Gemeinde eine Veranlagungsverfügung. Den Steuerbetrag müssen Sie nach Erhalt dieser Veranlagungsverfügung über die Höhe der Handänderungssteuer Graubünden binnen 90 Tagen an die Gemeinde überweisen. Haben Sie einen Kauf ohne Grundbucheintrag getätigt, sieht das Gesetz vor, dass Sie die Handänderung dem Gemeindesteueramt binnen von 30 Tagen nach Kaufabschluss den Kauf mitteilen. Anschließend erhalten Sie ebenfalls eine Veranlagungsverfügung über die Handänderungssteuer Graubünden.

Handänderungssteuer Graubünden

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