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Handänderungssteuer Solothurn

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Solothurn" wissen sollten

Im Schweizer Kanton Solothurn wurde bis 2010 die Handänderungssteuer Solothurn als indirekte Steuer erhoben – und zwar auf alle Änderungen der Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken, Wohnungen oder sonstigen Wohnobjekten. Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Objektsteuer, die durch das Kanton erhoben wird. Das heißt, die Gemeinden waren an Erhebung und Eintreibung der Handänderungssteuer Solothurn nicht beteiligt. Grundlage der Handänderungsteuer Solothurn ist der Kauf von einem Wohnobjekt oder einem Grundstück.

Keine Steuer bei privater Nutzung

Seit 2010 wird im Kanton Solothurn keine Handänderungsteuer mehr erhoben, wenn es sich um ein Kaufobjekt handelt, das privat genutzt wird vom Käufer.
Früher wurde die Handänderungsteuer Solothurn grundsätzlich erhoben, wenn ein Grundstück oder ein Wohnobjekt verkauft wurde, also auch wenn es sich um eine künftige private Nutzung der Immobilie handelte.
Wenn Sie nun also im Kanton Solothurn ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung für den Eigenbedarf kaufen, müssen sie keine Handänderungssteuer Solothurn mehr zahlen. Denn die Bürger des Kantons stimmten 2009 im Rahmen einer Volksinitiative für die teilweise Abschaffung der Handänderungssteuer Solothurn. Die Ja-Mehrheit lag bei 63,12 Prozent. Regierung und Parlament des Kantons Solothurn lehnten das Begehren ab. Zu Recht hatte man Angst vor Steuermindereinnahmen. Denn die Handänderungssteuer gilt allgemein auf kantonaler Ebene als einnahmestark und ohne das dafür vom Kanton irgendeine Gegenleistung erbracht werden muss. Eingereicht hatte die Initiative der Hauseigentümerverband. Deren Argument war, dass diese Steuer den Erwerb von Wohneigentum deutlich erschwert. Man einigte sich letztlich aber darauf, dass wenn Sie nun als Käufer von einer selbstgenutzten Immobilie auftreten und im Kaufvertrag genannt sind, von der Handänderungssteuer Solothurn künftig befreit sind.

Wann wird die Steuer fällig

Wenn Sie das erworbene Wohnobjekt oder Grundstück nicht selbst nutzen, müssen Sie nach wie vor die Handänderungssteuer Solothurn entrichten. Fällig wird diese Steuer mit dem Grundbucheintrag. Das heißt, wenn Sie ein Grundstück oder ein Wohnobjekt erwerben im Kanton Solothurn, wird mit Grundbucheintrag auf ihren Namen die Handänderungsteuer Solothurn fällig. Es bleibt ihnen jedoch nach dem Grundbucheintrag noch einige Tage Zeit, um diese Steuer an die Kantonsverwaltung abzuführen. Denn zunächst muss die Kantonverwaltung einen Bescheid an Sie als Käufer stellen. Als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer Solothurn gilt der Verkehrswert. Und dieser orientiert sich an der Höhe der Kaufsumme, die im Vertrag steht. Wenn es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, wird das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 herangezogen. Das heißt als Verkehrswert und damit als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer Solothurn wird bei solchen Grundstücken der sogenannte Übernahmepreis, mindestens der Ertragswert angesetzt.

Steuersatz

Die Höhe des Steuersatzes für die Handänderungssteuer Solothurn liegt bei 2,2 Prozent vom Kaufpreis bzw. Verkehrswert. Findet eine Handänderung unter Ehegatten, eingetragenen Partnern oder Kindern oder Enkeln statt, reduziert sich der Steuersatz auf die Hälfte. Das heißt, Sie würden dann 1,1 Prozent vom Kaufpreis laut Vertrag an die Kantonsverwaltung für die Handänderungssteuer Solothurn abführen müssen. Der hälftige Steuersatz gilt auch, wenn Sohn und Schwiegertochter bzw. Tochter und Schwiegersohn durch Kauf Miteigentümer von einem Grundstück oder Wohnobjekt werden.

Steuerbefreiung möglich

Neben selbstgenutztem Eigentum, das Sie an Grundstücken und Wohnobjekten erwerben können, bleiben von der Handänderungssteuer Solothurn noch andere Eigentumsübertragungen von dieser Steuer befreit. Hierzu gehört auch Handänderung durch Erbfolge bzw. Erbteilung. Und auch der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken unter amtlicher Mitwirkung ist von der Handänderungssteuer Solothurn befreit. Dies gilt auch für die Umwandlung von Gesamteigentum an einem Grundstück in Miteigentum bzw. umgekehrt.

Handänderungssteuer Solothurn

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