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Handänderungssteuer in Aargau

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer in Aargau" wissen sollten

Es wird keine klassische Handänderungssteuer in Aargau erhoben. Auf die grundbuchlichen Vorgänge wird neben den Grundbuch- und Kanzleigebühren anstatt einer Handänderungssteuer in Aargau eine Grundbuchangabe nach der Massgabe des Gesetzes über die GBAG (Grundbuchangaben) erhoben. Bei der Grundbuchabgabe handelt es sich um eine Gmengsteuer.

Die Handänderungssteuer in Aargau

In der Regel fallen bei der Übertragung einer Liegenschaft keine Handänderungssteuer in Aargau, sondern einige Steuern und Gebühren an. Die Kosten werden kantonal geregelt und können eine Höhe von über Tausend Franken haben. Über den Kaufvertrag wird geregelt, wer für die Zahlung der Gebühren und Steuern zuständig ist. Der Kanton Aargau erhebt auch für eine Änderung im Grundbuch eine Gebühr. In der Regel wird für den Eintrag eines Gläubigerwechsels CHF 40 erhoben. Diese Kosten hat der Käufer zu zahlen. Zusätzlich fallen Notariatsgebühren an. Für die Erstellung des Vertrages sowie für die Beurkundung wird ein Notar entschädigt. Je nach Notariatstarif wird im Kanton Aargau ein abgestufter Promilletarif angewendet, der vom Kaufpreis abhängig ist. Die Kosten liegen bei einem Kaufpreis CHF 600.000 bei 4 Promille. Bei einem Kaufpreis zwischen 600.001 bis 3 Millionen werden Notariatskosten von 2 Promille berechnet. Sollte der Kaufpreis über 3 Millionen liegen, erhält der Notar 1 Promille. Insgesamt darf die Gebühr bis CHF 20.000 liegen.

Schuldbriefgebühren in Aargau

Es gibt keine Handänderungssteuer in Aargau. Dafür fallen beim Verkauf eines Grundstücks andere Kosten an. Für eine Hypothek verlangen die kreditgebenden Institute einen Schuldbrief als Sicherstellung. Für die Errichtung und Erhöhung des Schuldbriefes wird eine Gebühr erhoben. Diese Kosten richten sich nach der Höhe der Errichtung und betragen rund zwei Drittel der Notariatsgebühren. Sie dürfen aber CHF 7.500 nicht überschreiten. Grundbuchgebühren werden höchstens von 1,5 Promille, mindestens jedoch von CHF 100 für eine Eintragung in ein Grundbuch erhoben. Die Begleichung der Kosten erfolgt nur durch den Käufer. Es werden bei einem neu errichteten Schuldbrief von CHF 500.000 kommen zwei Drittel der Kosten des Notars in Form von 4 Promille zur Anwendung. Das ergibt bei dieser Berechnung CHF 1.333. Die Gebühren betragen rund 1,5 Promille (CHF 750). Die Gebühren belaufen sich für diesen Schuldbrief auf CHF 2.083.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist anders als die Handänderungssteuer in Aargau immer fällig, wenn der Verkauf eines Grundstücks einen Gewinn eingebracht hat. Die Steuer muss auf den Betrag entrichtet werden, der den der Erlös des Verkaufs die Gesamtkosten (Kaufpreis zuzüglich aller wertvermehrten Investitionen) übertrifft. Umso länger eine Besitzdauer der Liegenschaft dauert, umso tiefer wird die Steuer berechnet. Auch diese Steuer wird alleine durch den Verkäufer entrichtet.

Grundgesetze in Aargau

In vielen Kantonen beträgt die Handänderung an Grundstücken rund 4 Promille der Übernahme- und Kaufsumme. Sie beträgt aber höchstens CHF 100. Wenn in der Vertragsurkunden kein bestimmter Preis genannt wurde, oder dieser unterhalb des Steuerwertes liegt, ist der Steuerwert massgeblich. Fehlt im Vertrag der Steuerwert, dann haben beide Parteien auf Verlangen des Grundbuchamtes auf eigene Kosten eine Verkehrswertschätzung vorzulegen, die nach allen anerkannten Regeln erstellt wurde. Sollte der Wert der Schätzung der Übernahme- und Kaufsumme um mehr als 10 Prozent abweichen, dann wird ein Schätzwert erhoben. Bei einigen Vorgängen, wie zum Beispiel das Enteignungsrecht oder bei Enteignungen werden 1 Promille der Enteignungsentschädigungen pro Vertrag berechnet. Mindestens werden CHF 50 berechnet.

Handänderungssteuer in Aargau

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