Sie möchten verkaufen? Sprechen Sie mit Ihrem regionalen Immobilienexperten darüber

Handänderungssteuer Jura

ImmoXperts Schweiz

ImmoXperts Schweiz

Ihre regionalen Immobilienexperten

Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Jura" wissen sollten

Nicht in allen Schweizer Kantonen wird die Handänderungssteuer erhoben. Im Schweizer Kanton Jura müssen Sie diese Steuer beim Kauf von einem Wohnobjekt oder einem Grundstück jedoch zahlen. Der Handänderungssteuer Jura steht jedoch keine staatliche Leistung gegenüber. Das heißt: Wechselt im Kanton Jura eine Liegenschaft ihren Besitzer, wird die Handänderungssteuer Jura fällig. Zu zahlen ist diese Steuer an die Kantonsverwaltung des Kantons Jura.

Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage

Die Handänderungssteuer Jura wird sowohl auf Grundstücke, wie auch auf Wohnobjekt erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis der Immobilie. Es gibt im Kanton Jura keinen Freibetrag, also keinen Betrag bis zu dem keine Berechnung der Handänderungssteuer Jura entfällt.

Wer muss zahlen?

Diese Steuer muss vom Käufer der Immobilie getragen werden. Das heißt, wenn Sie im Kanton Jura ein Grundstück oder ein Wohnobjekt erwerben, gelten Sie als Käufer dieser Immobilie und müssen diese Steuer daher auch an die Kantonsverwaltung zahlen. Ob Sie die Handänderungssteuer Jura zahlen oder nicht, also ob es für Sie eventuell eine Ausnahme gibt, ergibt sich aus den kantonalen Vorschriften. Der Steuersatz für diese Steuer liegt im Kanton Jura bei 2,25 Prozent. Eine Ermäßigung auf den Steuersatz erhalten Sie, wenn die Immobilie erwerben und diese dann als Hauptwohnsitz nutzen. In diesem Fall beträgt die Höhe der Handänderungssteuer Jura nur 1,85 Prozent vom Kaufpreis. Eine weitere Voraussetzung ist hierbei, dass es sich um einen Ersterwerb handelt. Der Bescheid über die Handänderungsteuer Jura wird ihnen durch die Kantonsverwaltung Jura zugestellt. Sie erhalten noch einige Tage Zeit, um den Betrag an die Kantonskasse zu überweisen. Wenn Sie für den Kauf von einem Wohnobjekt oder einem Grundstück einen Kredit aufnehmen, sollten Sie diese Steuerlast gleich miteinplanen.

Die Handänderungssteuer Jura wird sowohl bei einem Privatkauf von einen Grundstück oder Wohnobjekt erhoben, wie auch bei wirtschaftlichen Handänderungen. Dies betrifft auch Handänderungen bei Umstrukturierungen.

Grundbuchgebühr zusätzlich oder ausschließlich

Neben der Handänderungssteuer Jura müssen Sie, wenn Sie einen Immobilienkauf in diesem Kanton tätigen, auch für die Eintragung ins Grundbuch eine Gebühr entrichten. Diese liegt bei 0,15 Prozent des Kaufpreises. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie auch hier, wie bei der Handänderungssteuer Jura eine Reduktion der Grundbuchgebühr beantragen. Statt einer Handänderungssteuer Jura wird bei einer Umstrukturierung von einem Konzern nur eine Grundbuchgebühr fällig. Davon gibt es im Kanton Jura allerdings keine Befreiungsmöglichkeiten. Das heißt, wenn Sie Eigner eines Konzerns werden durch Kauf, müssen Sie dafür keine Handänderungsteuer Jura bezahlen.

Keine Handänderungssteuer Jura für Stiftungen

Unter bestimmten Umständen können Sie, wenn Sie ein Wohnobjekt oder ein Grundstück kaufen, gänzlich von der Handänderungssteuer Jura befreit werden. Und zwar dann, wenn Du den Kauf im Auftrag einer Stiftung tätigst. Denn Stiftungen genießen in der Schweiz und auch im Kanton Jura ein großes Privileg. Stiftungen sind nämlich von Steuern befreit. Und zwar dann, wenn die Stiftungen durch die Steuerbehörden als gemeinnützig anerkannt wurden. Definition: Als gemeinnützig gilt in der Schweiz eine Tätigkeit, die im Allgemeininteresse liegt und auf der anderen Seite uneigennützig erbracht wird. Wenn es sich bei der Stiftung, die Sie vertreten beim Kauf von Grundstücken oder Wohnobjekten, nicht um eine von den Steuerbehörden anerkannte gemeinnützige Stiftung handelt, wird ganz normal die Handänderungssteuer Jura fällig.

Handänderungssteuer Jura

Neuste Beiträge

Newsletter

Finden Sie Ihren regionalen Immobilienexperten

Gerne stehen Ihnen unsere regionalen Immobilienexperten mit Rat & Tat zur Seite

Die letzten Beiträge

Wissenswertes aus dem ImmoXperts Ratgeber

Compare listings

Compare

Kostenlose & unverbindliche Beratung mit Ihrem regionalen ImmoXperts Immobilienexperten

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage