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Handänderungssteuer Thurgau

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Alles was Sie über das Thema "Handänderungssteuer Thurgau" wissen sollten

Beim Kauf einer Immobilie im Thurgau schulden Sie dem Kanton die Handänderungssteuer, deren Erhebung nicht vom Bund vorgeschrieben ist. Jeder Kanton entscheidet, wie er es in seinem Gebiet handhabt. Im Thurgau entsteht sie bei der Grundstücksübertragung von juristischen und natürlichen Personen. Der Erwerber bezahlt sie, wobei der Veräußerer solidarisch für die Steuer haftet. Die Anmeldung eines Grundbucheintrags oder die wirtschaftliche Handänderung ziehen die Schuldung der Handänderungssteuer im Thurgau nach sich. Sie entrichten sie vor dem Erwerb des Grundeigentums , wobei der Steuersatz 1 Prozent beträgt.
In einigen Fällen sind Sie von der Steuer befreit. Bei Handänderungen zwischen Eltern und Kindern sowie Ehegatten liegt keine Handänderungssteuer im Thurgau an. Dasselbe gilt für Schenkung, Erbvorbezug, Vermächtnis, Erbteilung und Erbfolge. Ersatzbeschaffungen von betriebsnotwendigem Anlagevermögen oder selbstgenutzten Wohnliegenschaften sind von der Handänderungsteuer befreit. Kommt es vorher zu einem Verkauf schulden Sie die Handänderungssteuer im Nachhinein. Bei drohender Enteignung und Landumlegungen ist der Käufer zu keiner Abgabe verpflichtet.

Die Ersatzbeschaffung bei selbstgenutztem Wohneigentum hat eine Steuerprivilegierung im Sinne von Steuerbefreiung zur Folge. Bei der Handänderungssteuer im Thurgau gilt dies nur im Rahmen des Veräußerungserlöses. Ist die neue Liegenschaft teurer fällt der den Erlös übersteigende Betrag unter die Handänderungssteuer. Ist das erworbene Objekt billiger erfolgt eine vollumfängliche Steuerbefreiung. Sie erhalten die Steuerbefreiung erst beim Erwerb des Ersatzobjektes zugesprochen, da Sie als Käufer handänderungssteuerpflichtig sind. Erfolgt die Ersatzbeschaffung vor der Veräußerung holen Sie laut Handänderungssteuer Thurgau die Steuerprivilegierung im Revisionsverfahren nach. Sie stellen das Gesuch spätestens bis 90 Tage nach dem Verkauf der selbstgenutzten Wohnliegenschaft, um erfolgreich zu sein. Die Befreiung der Steuer erfolgt auf dem Ersatzobjekt. Das Datum des Grundbucheintrags gilt als Stichtag, wobei die Rückerstattung an den antragsberechtigten Erwerber geht. Anderslautende vertraglich festgelegte Vereinbarungen bleiben unbeachtet.

Ist der Kauf eines Ersatzobjektes steuerbefreit gilt dies nur, solange es fünf Jahre lang für den bestimmten Zweck genutzt wird. Verkaufen Sie es vor dem Ablauf der Frist oder führen Sie es einem anderen Zweck zu tritt das Nachbesteuerungsrecht in Kraft. Erwerben Sie eine Landparzelle, um darauf ein Ersatzobjekt zu erstellen unterliegt der Kauf der Handänderungssteuer Thurgau. DIe Voraussetzung für eine Ersatzbeschaffung sind erst nach der Bezugsreife des Neubaus gegeben. In diesem Fall beziehen Sie den Werklohn in die Handänderungssteuer Thurgau mit ein. Die maßgebende Grundlage ist die Summe von Kauf- und Werkpreis. Die Praxis ist vom Bundesgericht bestätigt.

Bei Bauprojekten folgt der Kanton Thurgau der Praxis des Kantons Bern. Baupläne und ihre Unterlagen gelten nicht als liegenschaftlichen Werte. Erst nach der Realisierung sind sie als solcher aufgeführt. Bei der Handänderung vor Baubeginn zählen die Projektkosten weder als Erlös noch als Aufwendung. Geschieht die Änderung nach Baubeginn sind sie als wertvermehrende Aufwendung anerkannt. Bei der Veräußerung stellen sie damit einen Erlösbestandteil dar.

Die Handänderungssteuer im Thurgau entrichten Sie beim Grundbuchamt. Erheben Sie aus einem Grund Einsprache entscheidet die Steuerverwaltung darüber. Es gilt eine Frist von 30 Tagen nach der Eröffnung oder Zustellung der Rechnung. Wie andere Grundeigentumssteuern ist die Handänderungssteuer grundpfandversichert. das Grundpfandrecht entsteht ohne Eintragung ins Grundbuch und gleichzeitig mit der Steuerforderung. Es geht anderen, ebenfalls im Grundbuch eingetragenen Belastungen vor.

Handänderungssteuer Thurgau

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