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Liegenschaftssteuer Baselland

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Baselland" wissen sollten

[H2]Was ist die Liegenschaftssteuer?[/H2]
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer. Verwechseln Sie sie aber nicht mit jener Vermögenssteuer, die zusammen mit der Einkommensteuer erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer wird auf dem Wert eines Liegenschaft erhoben. Der Steuerpflichtige muss dabei aber nicht im Besitz des gesamten Grundstücks sein. Auch Stockwerkeigentümer müssen eine Liegenschaftssteuer bezahlen, wenn dies am Standort des Gebäudes vorgesehen ist. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Liegenschaften, die einem öffentlichen Zweck dienen. Dies können etwa Kirchen oder Gebäude von Behörden sein. Ausschlaggebend, ob ein Kanton die Liegenschaftssteuer erhebt oder nicht, sind die kantonalen Steuervorschriften.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in den verschiedenen Kantonen der Schweiz[/H2]
Die Kantone haben verschiedene Lösungen gefunden, wie sie die Liegenschaftssteuer behandeln. Einige verzichten darauf, andere erheben sie selber oder überlassen es den Gemeinden, ob diese eine Liegenschaftssteller von den Grundstückeigentümern einfordern oder nicht. Es gibt auch Kantone, in denen sowohl Gemeinde wie auch der Kantone eine Liegenschaftssteuer einziehen.

[H2]Wie hoch ist die Liegenschaftssteuer in Baselland und in seinen Nachbarkantonen? [/H2]
Eine Liegenschaftssteuer im Kanton Baselland gibt es nicht. Die Nachbarkantone von Baselland haben verschiedene Lösungen, wie sie die Liegenschaftssteuer behandeln. Beispielsweise der Kanton Solothurn verzichtet auf die Liegenschaftssteuer, genauso wie Baselland. In Basel-Stadt gibt es ebenfalls keine solche Steuer, jedoch dafür eine Minimalsteuer, die von juristischen Personen eingefordert wird. Auch bei der Minimalsteuer ist der Bruttowert der Liegenschaft ausschlaggebend, genau wie bei der Liegenschaftssteuer. Der Kanton Jura hingegen verzichtet nicht auf eine Liegenschaftssteuer. Die Gemeinden dieses Kantons fordern von den Grundstückeigentümern 0,5 bis 1,8 Promille auf den Wert der Liegenschaft als Liegenschaftssteuer ein.

[H2]Wer ist verpflichtet Liegenschaftssteuer in Baselland zu bezahlen?[/H2]
Auch wenn die Liegenschaftssteuer in Baselland nicht erhoben wird, kann es sein, dass Sie trotzdem eine solche Steuer bezahlen müssen. Denn ausschlaggebend ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Standort Ihres Grundstücks. Es kann also sein, dass Sie eine Liegenschaftssteuer obwohl Sie in Baselland Ihren Wohnsitz haben.

[H2]Wer zahlt beim Verkauf des Grundstücks die Liegenschaftssteuer?[/H2]
Je nach Kanton wird eine allfällige Liegenschaftssteuer dem alten oder dem neuen Eigentümer in Rechnung gestellt. Es kommt darauf an, wer steuerpflichtig ist: jene Person, die das Grundstück zu Beginn des Jahres oder am Jahresende besitzt? Die steuerpflichtige Person erhält im Normalfall die Rechnung vom Kanton oder von der Gemeinde zugestellt. Wer wie viel der Steuer übernimmt, müssen Käufer und Verkäufer des Grundstücks miteinander vereinbaren.

Tipp: Gibt es auf der in Ihrem Eigentum befindlichen Grundstück einen im Grundbuch eingetragenen Nutzniesser, muss dieser im Normalfall die Liegenschaftssteuer bezahlen und nicht Sie als Eigentümer.

Tipp: Kontrollieren Sie stets alle Rechnungen, die Sie im Zusammenhang mit einer Liegenschaftssteuer erhalten und alle Berechnungen der Steuerbehörde bezüglich des Grundstückwertes. Dieser Wert ist auch für die «ordentliche» Vermögenssteuer wichtig.

Trick: Überlegen Sie sich, ob Sie bei einem vermieteten Gebäude die Liegenschaft nicht dem Mieter auferlegen wollen. Dies sollten Sie aber bereits bei der Erstvermietung tun, danach kann es schwierig werden, den Mietzins um den Betrag der Liegenschaftssteuer zu erhöhen.

Liegenschaftssteuer Baselland

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