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Liegenschaftssteuer Solothurn

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Solothurn" wissen sollten

[H2]Was ist die Liegenschaftssteuer?[/H2]
In der Schweiz können die Kantone die Grundstücke mit einer speziellen Art von Vermögenssteuer belasten: Mit der Liegenschaftssteuer. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert des Grundstücks und wird dem Steuerpflichtigen einmal pro Jahr in Rechnung gestellt. Der Steuersatz ist – je nach Kanton oder Gemeinde – unterschiedlich und beträgt zwischen weniger als einer Promille bis rund drei Promille.

[H2]Die Liegenschaftssteuern in den verschiedenen Kantonen[/H2]
Die Kantone haben verschiedene Lösungen, wie sie mit der Liegenschaftssteuer umgehen. Es gibt einige Kantone, die die Steuer selber einziehen, andere Kantone überlassen es den Gemeinden, ob diese eine solche Steuer erheben wollen. Noch weitere Kantone schreiben es ihren Gemeinden vor, dass sie auf den Grundstücken eine solche Steuer erheben müssen. Es gibt aber auch Kantone, die auf die Liegenschaftssteuer – wie Solothurn – gänzlich verzichten.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in Solothurn[/H2]
Der Kanton Solothurn gehört genauso wie etwa die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Zug und Zürich zu jenen Kantonen, die von den Grundstückeigentümern keine solche Steuer einfordern und auf die Liegenschaftssteuer verzichten. Ob Sie eine solche Steuer bezahlen müssen, ist aber abhängig vom Standort der Liegenschaft, nicht von Ihrem Wohnort.

[H2]Wer eine Liegenschaftssteuer im Kanton Solothurn bezahlen muss[/H2]
Auch wenn es keine Liegenschaftssteuer im Kanton Solothurn gibt, kann es trotzdem sein, dass Sie mit Wohnort im Kanton Solothurn, Liegenschaftssteuern bezahlen müssen. Dass ist dann der Fall, wenn Sie Grundstücke in einem Kanton besitzen, in dem der Eigentümer eines Grundstücks mit dieser Steuer belastet wird. Dies ist zum Beispiel im Kanton Bern der Fall. Dort ist es den Gemeinden überlassen, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben oder nicht. Mehr Glück haben Sie, wenn Sie Immobilien im Kanton Aargau besitzen: Dort wird – wie im Kanton Solothurn – auf die Liegenschaftssteuer verzichtet.

[H2]Wie die Liegenschaftssteuer berechnet wird[/H2]
Massgebend für die Berechnung einer Liegenschaftssteuer ist der Wert der Liegenschaft. Dazu wird im Normalfall der Steuerwert, der auch in der Steuererklärung zur Ermittlung des Vermögens herangezogen wird. Die Steuer wird aufgrund dieses Wertes berechnet. Allfällige Schulden werden nicht berücksichtigt – eine Hypothek mindert also die Liegenschaftssteuer nicht.

Trick: Für die Ermittlung des Vermögens ist der Wert der Liegenschaft massgebend, der von der Steuerbehörde ermittelt wird. Kontrollieren Sie diesen Wert genau oder lassen Sie ihn vom Fachmann prüfen. Dies ist nicht nur für die Liegenschaftssteuer wichtig, sondern auch für die Vermögenssteuer. Diese müssen Sie bekanntlich im Gegensatz zur Liegenschaftssteuer auch im Kanton Solothurn bezahlen.

Tipp: Haben Sie Ihr Grundstück vermietet, können Sie die Liegenschaftssteuer an den Mietzins anrechnen. Denken Sie aber bereits zu Beginn des Mietverhältnisses daran – eine spätere Mietzinserhöhung wird schwierig. Wenn Sie eine Liegenschaft kaufen, die Sie vermieten wollen, erkundigen Sie sich, ob im Standortkanton eine Liegenschaftssteuer gefordert wird und Sie künftig mit einer solchen Forderung der Gemeinde oder des Kantons erhalten werden. Im Kanton Thurgau ist beispielsweise der Kanton dafür zuständig und der Steuersatz ist überall gleich hoch. Im Nachbarkanton Bern hingegen ist der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Liegenschaftssteuer Solothurn
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