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Liegenschaftssteuer St. Gallen

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer St. Gallen" wissen sollten

[H2]Die Liegenschaftssteuer – auch Grundsteuer genannt – in der Schweiz[/H2]
Die Liegenschaftssteuer ist je nach Kanton eine kantonale oder eine kommunale Steuer. Sie wird auf Grundstücken erhoben. Ob der Kanton oder die Gemeinden diese spezielle Art der Vermögenssteuer erheben, ist in den Steuergesetzen der Kantone geregelt. Auf Bundesebene gibt es keine solche Steuer, die mancherorts auch unter dem Namen Grundsteuer bekannt ist.

[H2]Liegenschaftssteuer in den Kantonen: Unterschiedliche Lösungen[/H2]
Die Kantone fordern auf unterschiedliche Weise Liegenschaftssteuern von den Grundstückeigentümern. Die Hälfte der Kantone in der Schweiz verzichten gar auf die Liegenschaftssteuer. St. Gallen und Jura verzichten auf kantonaler Ebene auf die Kantone, die Gemeinden sind jedoch gezwungen, die Steuer einzuziehen. Weitere Kantone, in denen die Steuer nur auf kommunaler Ebene erhoben wird, sind Bern, Freiburg, Graubünden und Appenzell Innerrhoden. Dort sind die Gemeinden jedoch nicht gezwungen, die Steuer einzufordern, sondern können selbst entscheiden, ob sie die Steuer erheben wollen oder nicht. In anderen Kantonen ist es eine rein kantonale oder eine kantonale und kommunale Steuer.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton St. Gallen[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird im Kanton St. Gallen Grundsteuer genannt. Sie beträgt mindestens 0,2 Promille und maximal 0,8 Promille des Bruttowertes der Liegenschaft. Viele Gemeinden im Kanton St. Gallen fordern von den Eigentümern der Grundstücke Liegenschaftssteuern zum maximalen möglichen Steuersatz.

[H2]Wer ist die steuerpflichtige Person?[/H2]
Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die ein Grundstück im Kanton St. Gallen besitzen. Massgebend ist der Eigentümer zu Beginn des Kalenderjahres. Als Grundstück zählen Liegenschaften, selbständige und dauernde Rechte, die im Grundbuch aufgenommen wurden, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Liegenschaften. Wird die Liegenschaft während des Jahres verkauft, beginnt die Steuerpflicht für den neuen Eigentümer erst im darauf folgenden Steuerjahr.

[H2]Wie die Liegenschaftssteuer im Kanton St. Gallen berechnet wird[/H2]
Die Liegenschaftssteuer im Kanton St. Gallen beträgt zwischen 0,2 und 0,8 Promille. Sie wird auf dem Steuerwert des Grundstücks erhoben. Bei den meisten Grundstücken ist dies der Verkehrswert. Bei forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken, die unter das Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) fallen, ist es hingegen der Ertragswert. Auf den Grundstücken lastende Schulden wie Hypotheken werden nicht berücksichtigt.

Trick: Die Liegenschaftssteuer kann an den Mietzins bei vermieteten Liegenschaften angerechnet werden. Die sollte bereits bei der Erstvermietung geschehen. Eine spätere Mietzinserhöhung ist schwierig und mit Unannehmlichkeiten verbunden. Wird die Liegenschaftssteuer im Kanton St. Gallen nicht an den Mieter überwälzt, können Sie sie als abziehbare Auslagen bei der Steuererklärung geltend machen und von den Mieteinnahmen oder vom Eigenmietwert abziehen.

Tipp: Kontrollieren Sie nicht nur die Rechnung über die Liegenschaftssteuern sondern ebenso die Veranlagung der Steuerbehörden über den Steuerwert Ihrer Liegenschaft. Wenn Sie denken, dass der von den Steuerbehörden angenommene Verkehrswert zu hoch sei, können Sie Einspruch gegen die Veranlagung erheben. Sie sind aber beweispflichtig, dass sich der Marktwert geändert hat. Mit einer tieferem Steuerwert zahlen Sie künftig nicht nur weniger Liegenschaftssteuern, sondern auch weniger Vermögenssteuern.

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