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Liegenschaftssteuer Thurgau

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Thurgau" wissen sollten

[H2]Eine spezielle Vermögenssteuer: Die Liegenschaftssteuer[/H2]
Liegenschaften werden teilweise gleich mehrfach besteuert. Der Wert der Liegenschaft, abzüglich der auf den Liegenschaften lastenden Schulden, wird zum einen bei der Vermögens- oder der Kapitalsteuer erfasst. Einige Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich auch noch eine Liegenschaftssteuer, während andere Kantone wie Aargau und Zürich darauf verzichten. Noch andere Kantone wie Bern, Freiburg und Graubünden überlassen es den einzelnen Gemeinden, ob sie von den Grundstückbesitzern eine Liegenschaftssteuer einfordern wollen oder nicht. In diesen Kantonen legt der einzelne Kanton lediglich den maximal möglichen Steuersatz für die Liegenschaftssteuer fest.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Thurgau[/H2]
Der Kanton Thurgau gehört zu jenen Kantonen, die die Liegenschaften mit einer Liegenschaftssteuer belasten. Die Liegenschaftssteuer im Kanton Thurgau ist eine kantonale Steuer. Wenn Sie ein Grundstück in diesem Kanton besitzen, erhalten Sie im Normalfall die Rechnung für diese Steuer Ende Januar zugestellt. Von der Steuer erhält die jeweilige politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, 57 Prozent. Die restlichen 43 Prozent der Liegenschaftssteuer gehen an den Kanton Thurgau. Die Liegenschaftssteuer im Kanton Thurgau beträgt 0,5 Promille des Verkehrs- oder Ertragswertes der Liegenschaft.

[H2]Wer Liegenschaftssteuer im Thurgau bezahlen muss[/H2]
Im Kanton Thurgau müssen natürliche und juristische Personen, die eine Liegenschaft besitzen, eine Liegenschaftssteuer bezahlen. Massgebend ist, wer zu Beginn des Steuerjahres, also am 1. Januar, Eigentümer des Grundstücks ist. Wird das Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, müssen Verkäufer und Käufer miteinander klären, wer wie viel der Liegenschaftssteuer des laufenden Jahres zu tragen hat. In jedem Fall ist für die Behörde der am 1. Januar eingetragene Eigentümer jene Person, die die Liegenschaftssteuer für den Kanton Thurgau begleichen muss. Ist jedoch im Grundbuch ein Nutzniesser eingetragen, erhält nicht der Eigentümer, sondern dieser Nutzniesser die Rechnung über die Liegenschaftssteuer.

[H2]Welcher Kanton und welche Gemeinde für die Liegenschaftssteuer zuständig ist[/H2]
Nur weil Sie im Kanton Thurgau wohnen, heisst das nicht, dass Sie zwingend nur dem Kanton Thurgau Liegenschaftssteuer bezahlen müssen. Haben Sie in einem anderen Kanton Grundstücke, kann es sein, dass Sie auch dort eine solche Steuer zu begleichen haben. Auch sind die Steuersätze von Kanton zu Kanton und teils sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Im Kanton Thurgau ist der Steuersatz einheitlich 0,5 Promille. Haben Sie etwa eine Ferienwohnung in Davos, kann es sein, dass Sie dort mehr Liegenschaftssteuer bezahlen müssen, obwohl diese Ferienwohnung weniger wert ist als Ihr Haus im Kanton Thurgau. Dies liegt daran, dass dort der Steuersatz höher ist als im Kanton Thurgau.

[H2]Auf Grundstücken lastende Schulden unerheblich[/H2]
Bei der Steuererklärung für die Ermittlung der Vermögenssteuer können bekanntlich Schulden, die auf den Grundstücken, vom Wert der Liegenschaft abgezogen werden. Bei den Liegenschaftssteuern ist dies nicht der Fall. Die Steuer wird vom Gesamtwert des Grundstücks berechnet. Durch Hypotheken, die auf Grundstücken lasten, können also keine Liegenschaftssteuer im Kanton Thurgau gespart werden.

Tipp: Kontrollieren Sie stets die Rechnung und die erhaltenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Am besten vergleichen Sie alles mit alten Rechnungen aus den Vorjahren.

Trick: Haben Sie Liegenschaften, die Sie vermieten, denken Sie daran, bei der Festsetzung der Miete die Liegenschaftssteuern zu berücksichtigen. Verpassen Sie dies gleich zu Beginn, ist es schwierig, den Mietern später diese Aufwendungen noch aufzuerlegen.

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