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Liegenschaftssteuer Vaud

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Vaud" wissen sollten

[H2]Was die Liegenschaftssteuer in der Schweiz ist[/H2]
In der Schweiz können die Kantone eine Liegenschaftssteuer erheben. Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer. Es kann – je nach Kanton – eine kantonale und kommunale Steuer sein, der Bund jedoch erhebt keine Liegenschaftssteuer. Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer.

[H2]Liegenschaftssteuer: verschiedene kantonale Lösungen[/H2]
Die Hälfte der Kantone verzichtet auf die Erhebung der Steuer. Einige dieser Kantone verlangen jedoch von Grundstückbesitzern eine Minimalsteuer. Jene Kantone, in denen die Grundstückbesitzer eine Liegenschaftssteuer bezahlen müssen, haben sich für unterschiedliche Lösungen entscheiden, wie sie die Grundstücke mit der Steuer belasten. In einigen Kantonen zieht der Kanton, in anderen die Gemeinden die Steuer ein. Es gibt dabei Kantone, in denen die Gemeinden die Steuer erheben müssen, in anderen ist es eine fakultative Steuer. Dort können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie von den Grundstückeigentümern eine Liegenschaftssteuer verlangen wollen oder nicht. Dies ist in den Nachbarkantonen von Vaud Bern und Freiburg der Fall.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Vaud[/H2]
Die Liegenschaftssteuer im Kanton Vaud ist eine kantonale Steuer. Es kann zusätzlich auch eine kommunale Steuer sein. Der Kanton verlangt von juristischen Personen, die ein Grundstück besitzen, jährlich 1 Promille vom Bruttowert der Liegenschaft. Die Gemeinden im Kanton Vaud können zusätzlich von natürlichen und von juristischen Personen, die ein Grundstück besitzen, bis zu 1,5 Promille verlangen. Für die Gemeinden ist es aber eine fakultative Steuer. Sie können – wie in den Kantonen Bern und Freiburg – selbst entscheiden, ob sie die Steuer erheben wollen oder nicht. Der Hauptunterschied zu den Kantonen Bern und Freiburg ist, dass die Liegenschaftsteuer vom Kanton Vaud verlangt wird, von den beiden Nachbarkantonen jedoch nicht. Dort ist es eine rein fakultative, kommunale Steuer.

[H2]Berechnung der Liegenschaftssteuer[/H2]
Bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer im Kanton Vaud wird vom Bruttowert der Liegenschaft ausgegangen. Das bedeutet, dass Schulden nicht abgezogen werden können, wie dies bei der ordentlichen Vermögenssteuer der Fall ist. Eine Hypothek, die auf einem Grundstück lastet, mindert also die Liegenschaftssteuer im Kanton Vaud nicht.

[H2]Wer muss Liegenschaftssteuer im Kanton Vaud bezahlen?[/H2]
Steuerpflichtig sind grundsätzlich die Grundstückbesitzer. Das sind bebaute und unbebaute Grundstücke. Aber auch Stockwerkeigentum, also Eigentumswohnungen, zählen dazu. Alle juristische Personen bezahlen eine kantonale und eine allfällige kommunale Liegenschaftssteuer. Die natürlichen Personen bezahlen eine kommunale Steuer. Die Steuer der Gemeinden ist unterschiedlich hoch und kann bis zu 1,5 Promille des Bruttowertes der Liegenschaft betragen. Ausnahme sind die Nutzniesser, die im Grundbuch eingetragen sind. Normalerweise tragen diese Steuer und nicht der Eigentümer.

Trick: Haben Sie vermietete Liegenschaften? Dann können Sie die Liegenschaftssteuern in den Mietzins einrechnen. So bezahlen Sie die Steuern, müssen Sie aber nicht selber tragen.

Tipp: Die Liegenschaftssteuer ist eine Aufwendung, die Sie bei den Einkommenssteuer aufführen können. So wird die Steuer vom Eigenmietwert oder von Mieteinnahmen, die Sie erzielen, abgezogen und Sie müssen so weniger Einkommenssteuern bezahlen.

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