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Liegenschaftssteuer Wallis

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Wallis" wissen sollten

[H2]Was ist die Liegenschaftssteuer und wer erhebt sie?[/H2]
Die Liegenschaftssteuer zählt zu den Vermögenssteuern. Ob die Steuer erhoben wird, richtet sich nach den Steuervorschriften der einzelnen Kantone. Auch die Höhe der Steuer ist in den kantonalen Steuergesetzen festgelegt. Die Liegenschaftssteuer wird im Wallis und in weiteren Kantonen von den Kantonen selber und teilweise von den Gemeinden erhoben.

[H2]Worauf wird die Liegenschaftssteuer erhoben?[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird auf Grundstücken erhoben. Die Steuergesetze der Kantone sprechen von Grundstücken. Unter diesen Begriff fallen neben Liegenschaften und den Miteigentumsanteilen an den Grundstücken – also beispielsweise Stockwerkeigentum – auch einige in das Grundbuch aufgenommene Rechte. Obwohl grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks steuerpflichtig ist, kann also im Einzelfall auch ein Nutzniesser, der im Grundbuch eingetragen ist, anstelle des Grundstückeigentümers die Steuer bezahlen müssen.

[H2]Die Liegenschaftssteuer in einzelnen Kantonen[/H2]
Es gibt einige Kantone, die auf die Liegenschaftssteuer verzichten. Andere erheben die Steuer selber oder überlassen es den Gemeinden, ob sie die Steuer von den Grundstückeigentümern verlangen. Die Nachbarkantone des Kantons Wallis haben unterschiedliche Lösungen gefunden. Der Kanton Bern etwa hat einen maximal zulässigen Steuersatz festgelegt. Die Berner Gemeinden entscheiden selber, ob sie die Steuer einziehen. Im Kanton Waadt ist es eine kantonale Steuer. Der Kanton Waadt verlangt von den juristischen Personen eine Promille vom Bruttowert des Grundstücks. Die Gemeinden dürfen von natürlichen und juristischen Personen weitere 1,5 Promille einziehen. Der Kanton Uri gehört zu den Kantonen, die auf die Liegenschaftssteuer verzichten, verlangen jedoch von Grundstückeigentümern eine Minimalsteuer.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Wallis[/H2]
Die Liegenschaftssteuer im Kanton Wallis wird von Kanton und von den Gemeinden erhoben. Anders als im Kanton Waadt sind die Gemeinden verpflichtet, die Liegenschaftssteuer im Wallis zu verlangen. Der Steuersatz beträgt bei der kantonalen Steuer 0,8 Promille für juristische Personen, die ein Grundstück besitzen. Die Gemeinden stellen natürlichen Personen 1 Promille in Rechnung und den juristischen Personen 1,25 Promille. Die juristischen Personen im Kanton Wallis müssen also an Kanton und Gemeinde eine Liegenschaftssteuer bezahlen, natürliche Personen nur der Gemeinde.

[H2]Wie die Liegenschaftssteuer berechnet wird[/H2]
Massgebend für die Berechnung der Liegenschaftssteuer im Wallis ist der Wert des Grundstücks. Anders als bei der ordentlichen Vermögenssteuer werden jedoch Schulden nicht in Abzug gebracht. Ob eine Hypothek auf der Liegenschaft lastet oder nicht, hat also keinen Einfluss auf den Steuerbetrag. Von diesem Bruttowert der Liegenschaft bezahlen natürliche Personen 1 Promille Liegenschaftssteuern an die Standortgemeinde. Juristische Personen müssen 0,8 Promille Liegenschaftssteuern an den Kanton Wallis und 1,25 Promille an die Gemeinde abliefern.

Tipp: Kontrollieren Sie die Rechnung mit der Liegenschaftssteuer des Kantons Wallis und der Gemeinde. Auch Bescheide über die Werte der Grundstücke sollten Sie sich genau ansehen. Diese Werte sind nicht nur Grundlage der Liegenschaftssteuer im Wallis. Sie sind auch Grundlage für die Vermögenssteuer, die zusammen mit der Einkommenssteuer erhoben wird.

Trick: Liegenschaftssteuer können Sie bei einem Mietzins anrechnen, wenn Sie die Liegenschaft vermietet haben. Denken Sie bereits bei der Erstvermietung daran, diese Aufwendungen in die Berechnung der Miete einzubeziehen.

Liegenschaftssteuer Wallis

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