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Liegenschaftssteuer Zürich

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Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Zürich" wissen sollten

[H2]Was eine Liegenschaftssteuer ist[/H2]
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer. Es kann eine kantonale oder eine kommunale Steuer sein. Doch längst nicht alle Kantone erheben eine Liegenschaftssteuer. Der Kanton Zürich gehört zu jenen Kantonen, genauso wie etwa der Kanton Aargau, die auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer verzichten. Eine kantonale Steuer ist es in Thurgau und in Genf. Andere Kantone wie Bern, Freiburg und Graubünden überlassen es den einzelnen Gemeinden, ob sie eine solche Steuer erheben wollen und schreiben nur den maximalen Steuersatz vor.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Zürich[/H2]
Die Liegenschaftssteuer wird im Kanton Zürich also nicht erhoben. Der Besitzer eines Grundstücks ist jedoch der Steuerpflichtige. Mit Grundbesitz in einem anderen Kanton kann es also sein, dass Sie trotzdem steuerpflichtig sind und eine Liegenschaftssteuer bezahlen müssen, auch wenn Sie im Kanton Zürich wohnen. Es kommt darauf an, wo sich das Grundstück befindet, nicht wo Sie als Eigentümer wohnen.

[H2]Die Berechnung der Liegenschaftssteuer für im Kanton Zürich wohnhafte Personen[/H2]
Auch wenn es keine Liegenschaftssteuer im Kanton Zürich gibt, ist es dennoch wichtig zu wissen, wie eine solche Steuer berechnet wird. Wenn Sie etwa im Kanton Zürich wohnen, jedoch Grundbesitz in einem anderen Kanton haben, müssen Sie unter Umständen trotzdem Liegenschaftssteuern bezahlen. Berechnet wird die Steuer aufgrund des Steuerwerts des Grundstücks. Oftmals sind dabei der Verkehrswert und der Ertragswert wichtig für die Berechnung der Liegenschaftssteuer. Schulden, die auf dem Grundstück lasten, werden beim Berechnet der Liegenschaftssteuer nicht berücksichtigt.

[H2]Liegenschaftssteuer beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht vergessen[/H2]
Die Liegenschaftssteuer kann bei der Steuererklärung als Aufwendung geltend gemacht werden. Sie wird von den Mietzinseinnahmen oder vom Eigenmietwert der betreffenden Immobilie abgezogen und mindert so die Einkommenssteuer.

[H2]Steuerwert wichtig für Vermögens- und Liegenschaftssteuern[/H2]
Wird bei Ihrem Grundstück der nächst gelegene Laden geschlossen oder der Bahnhof nicht mehr bedient, hat dies einen Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie. Dieser Wert ist bei Liegenschaften wichtig, die in einem Kanton liegen, in dem die Liegenschaftssteuer zu bezahlen sind. Doch auch auf die Vermögenssteuer hat der Steuerwert einer Liegenschaft natürlich einen Einfluss. Allgemein gilt: Je höher der Verkehrswert, desto höher die zu bezahlenden Vermögens– und Liegenschaftssteuern. Sprechen Sie am besten mit der Steuerbehörde oder einem Fachexperten, wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Liegenschaft sei zu hoch bewertet.

Tipp: Wenn Sie Steuerbescheide oder die jährliche Rechnung über die Liegenschaftssteuern erhalten, kontrollieren Sie diese sorgfältig. Wenn es etwa bei der Rechnung zu einer Abweichung im Vergleich zur Rechnung des Vorjahres kommt, die Sie nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie die zuständige Steuerbehörde. Auch ein Steuerexperte kann Ihnen unter Umständen weiter helfen. Wichtig im Zusammenhang mit den Liegenschaftssteuern sind ebenfalls die Steuerwerte. Kontrollieren Sie auch hier zeitnah alle Unterlagen, die Sie dazu erhalten.

Trick: Besitzen Sie eine Liegenschaft und müssen für diese Liegenschaftssteuern bezahlen, denken Sie bei einer Vermietung der Immobilie daran, diese Steuern den Mietern aufzuerlegen. Vergessen Sie dies bei der Erstvermietung, ist es später schwieriger, den Mietzins dementsprechend zu erhöhen.

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