Sie möchten verkaufen? Sprechen Sie mit Ihrem regionalen Immobilienexperten darüber

Liegenschaftssteuer Zug

ImmoXperts Schweiz

ImmoXperts Schweiz

Ihre regionalen Immobilienexperten

Alles was Sie über das Thema "Liegenschaftssteuer Zug" wissen sollten

[H2]Die Liegenschaftssteuer: eine spezielle Vermögenssteuer[/H2]
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, die die Kantone von Grundstückeigentümern verlangen können. Wie bei der herkömmlichen Vermögenssteuer, die zusammen mit der Einkommenssteuer erfasst wird, ist dabei der Wert des Grundstücks wichtig. Doch bei der Liegenschaftssteuer können die auf der Liegenschaft lastenden Schulden nicht in Abzug gebracht werden. Ob also eine Hypothek auf der Liegenschaft lastet, ist bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer unerheblich. Die Liegenschaftssteuer wird auf dem Bruttowert der Liegenschaft erhoben.

[H2]Wie die Kantone eine Liegenschaftssteuer erheben[/H2]
Die einzelnen Kantone gehen sehr unterschiedlich mit der Liegenschaftssteuer um. Es ist eine Steuer, die die Kantone erheben können, aber nicht müssen. So gibt es einige Kantone, die auf diese Steuer verzichten. Andere Kantone ziehen die Liegenschaftssteuer selbst ein. In vielen Kantonen ist es eine kommunale Steuer und die einzelnen Gemeinden erheben die Steuer. In den Kantonen Freiburg, Bern und Graubünden beispielsweise ist es eine fakultative Steuer. Das bedeutet, es ist den einzelnen Gemeinden überlassen, ob sie von den Eigentümern von Grundstücken auf ihrem Gemeindegebiet eine Liegenschaftssteuer verlangen.

[H2]Die Liegenschaftssteuer im Kanton Zug und in dessen Nachbarkantonen[/H2]
Es gibt keine Liegenschaftssteuer im Kanton Zug. Die Nachbarkantone, also Aargau, Luzern, Schwyz und Zürich, verzichten ebenfalls auf die Liegenschaftssteuer, wie Zug. Luzern ist dabei der einzige dieser Kantone, der dafür eine Minimalsteuer von juristischen Personen verlangt. Für diese ist ebenfalls der Wert der Liegenschaft wichtig. Sie kommt aber nur zum Tragen, wenn die Gewinn- und Kapitalsteuer der juristischen Personen mit Grundstückeigentum im Kanton Luzern tiefer ist als diese Minimalsteuer.

[H2]Wer Liegenschaftssteuer mit Zug als Wohnort bezahlen muss[/H2]
Auch wenn es keine Liegenschaftssteuer in Zug und in dessen Nachbarkantonen gibt, ist es doch wichtig zu wissen, wie diese Steuer berechnet wird. Ausschlaggebend, ob eine Liegenschaftssteuer bezahlt werden muss, ist nicht der Wohnort, sondern der Standort des Grundstücks. Wer also ein Grundstück Skigebiet im Kanton Bern oder im Kanton Graubünden besitzt, muss dennoch eine solche Steuer bezahlen. Diese beiden Kantone überlassen die Erhebung den Gemeinden.

[H2]Was bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer wichtig ist[/H2]
Berechnet wird die Liegenschaftssteuer nach dem Bruttowert der Liegenschaft. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein Haus oder um Stockwerkeigentum handelt. Einmal pro Jahr erhält der Eigentümer eine Rechnung vom Kanton oder von der Gemeinde. Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Kanton – und teils auch je nach Gemeinde – erheblich.

Tipp: Kontrollieren Sie stets die Rechnungen mit der Liegenschaftssteuer und von welchem Grundstückwert ausgegangen wird. Ein Vergleich mit alten Rechnungen und Schreiben der Steuerämter bringt oft Klarheit. Sind Sie nicht sicher, ob alles seine Richtigkeit hat, kontaktieren Sie einen Experten oder nehmen Sie mit der Steuerbehörde Kontakt auf.

Trick: Einige Aufwendungen, die Sie für ein Grundstück bezahlen müssen, können Sie an den Mietzins anrechnen, wenn Sie die Liegenschaft vermieten. Dazu gehört auch die Liegenschaftssteuer. Denken Sie bereits bei der ersten Vermietung daran. Nachträglich den Mietzins um die Liegenschaftssteuer zu erhöhen, kann schwierig sein.

Liegenschaftssteuer Zug
Liegenschaftssteuer Zug

Liegenschaftssteuer Zug

Neuste Beiträge

Newsletter

Finden Sie Ihren regionalen Immobilienexperten

Gerne stehen Ihnen unsere regionalen Immobilienexperten mit Rat & Tat zur Seite

Die letzten Beiträge

Wissenswertes aus dem ImmoXperts Ratgeber

Compare listings

Compare

Kostenlose & unverbindliche Beratung mit Ihrem regionalen ImmoXperts Immobilienexperten

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage